Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen fesigestellt find. 
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen. 
Saarbrücken: s Gewerbeschule.)) Chemnitz: Höhere Gewerbeschule.) 
Berlin, den 9. Juni 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
!) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Erledigung 
der ersten rheoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben. 
Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befühigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten’(1½ ührigen) 
und zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs-Kommissar abge- 
haltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
— .. —— — 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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