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Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern,
betreffend den Verzicht des Grafen Karl Franz Adalbert päckler-eimpurg zu GObersontheim auf
seine Stellung als Haupt des Friedrich'schen Itammes des Gräflich pückler-eimpurg'schen Hauses
und auf den Mitbesih des gräslichen Familienideikommisses.
Vom 3. Oktober 1890.
Seiner Königlichen Majestät ist die von dem Grafen Ludwig Pückler-
Limpurg auf Burg Farnbach unter Vorlegung einer notariell beglaubigten Verzichts-
urkunde erstattete Anzeige unterbreitet worden, wonach der Graf Karl Franz Adalbert
Pückler-Limpurg zu Obersontheim durch Verzichtserklärung vom 12. März d. Is. und
Familienrathsbeschluß vom 23. Mai d. Is. auf seine Stellung als Haupt des Friedrich'schen
Stammes des gräflichen Hauses Pückler-Limpurzg verzichtet hat und gänzlich aus dem
Mitbesitz der Fideikommiß= und Stammgüter, sowie aus dem Familienverband des standes-
herrlichen Hauses geschieden ist.
Da die Verzichtserklärung des Grafen Karl Franz Adalbert Pückler-Limpurg gegen
die Landesverfassung und die bestehenden Gesetze nicht verstößt, so wird dieselbe in Gemäß-
heit Allerhöchster Entschließung vom 17. September d. Is. zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 3. Oktober 1890.
Faber. Schmid.
Verfügung des Ministeriume der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
bekreffend die Abtheilungen bei der Kl. Generaldirektion der posten und Telegraphen.
Vom 30. September 1890.
In Ausführung des §. 11 Abs. 1 der Königlichen Verordnung vom 20. März 1881
(Reg. Blatt S. 99) werden an Stelle der durch die Verfügung vom 23. März 1881
(Reg. Blatt S. 185) bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen errichteten
Postabtheilung und Telegraphenabtheilung
1) eine Betriebsabtheilung,
2) eine Verwaltungsabtheilung,
vorbehältlich der näheren Festsetzung des Geschäftskreises dieser Abtheilungen errichtet.
Stuttgart, den 30. September 1890.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
Mittnacht.