Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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M  22.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  18.  .  November  1890.
Inhalt.
Verfsügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  *d  neuer  Abgeordnetenwahlen  für  die  Oberamtsbezirke
  Gerabronn  und  Maulbronn.  Vom  17.  November  1890

 

Versügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betrefsend  die  Anordnung  neuer  Abgrorduetenwahlen
lür  die  Oberamtsbezirke  Gerabronn  und  Maulbronn.
Vom  17.  November  1890.

Nachdem  die  bisherigen  Abgeordneten  der  Oberamtsbezirke  Gerabronn  und  Maulbronn
  ihre  Mandate  niedergelegt  haben,  wird  auf  Allerhöchsten  Befehl  Seiner  Königlichen
  Majestät  die  Vornahme  von  Neuwahlen  für  die  genannten  Wahlbezirke  angeordnet
und  Nachstehendes  verfügt:

1)  Die  örtlichen  Kommissionen  für  Entwerfung  und  Fortführung  der  Wählerlisten
haben  unverweilt  für  die  Richtigstellung  der  letzteren  Sorge  zu  tragen.

Die  Ortswahlkommissionen  werden  hiebei  hinsichtlich  der  Frage,  welche  Personen  in
die  Wählerlisten  aufzunehmen  sind,  auf  Art.  1  des  Wahlgesetzes  vom  26.  März  1868
(Reg.  Blatt  S.  178)  und  §.  3  der  Ministerialverfügung,  betreffend  die  Vollziehung  des
Wahlgesetzes,  vom  6.  November  1882  (Reg.  Blatt  S.  315),  besonders  hingewiesen.

2)  Der  in  Art.  7  des  Wahlgesetzes  vom  26.  März  1868  angeordnete  öffentliche
Aufruf  der  Wahlberechtigten  zur  Anmeldung  ihres  Wahlrechts  ist  alsbald  von  den  Oberämtern
  Gerabronn  und  Manlbronn  in  den  Bezirksamtsblättern  zu  erlassen  und  außerdem
von  den  Ortsvorstehern  in  den  einzelnen  Gemeinden  auf  ortsübliche  Weise  bekannt
zu  machen.