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M 22.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. . November 1890.
Inhalt.
Verfsügung des Ministeriums des Innern, betreffend die *d neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamtsbezirke
Gerabronn und Maulbronn. Vom 17. November 1890
Versügung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Anordnung neuer Abgrorduetenwahlen
lür die Oberamtsbezirke Gerabronn und Maulbronn.
Vom 17. November 1890.
Nachdem die bisherigen Abgeordneten der Oberamtsbezirke Gerabronn und Maulbronn
ihre Mandate niedergelegt haben, wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen
Majestät die Vornahme von Neuwahlen für die genannten Wahlbezirke angeordnet
und Nachstehendes verfügt:
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen.
Die Ortswahlkommissionen werden hiebei hinsichtlich der Frage, welche Personen in
die Wählerlisten aufzunehmen sind, auf Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868
(Reg. Blatt S. 178) und §. 3 der Ministerialverfügung, betreffend die Vollziehung des
Wahlgesetzes, vom 6. November 1882 (Reg. Blatt S. 315), besonders hingewiesen.
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche
Aufruf der Wahlberechtigten zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von den Oberämtern
Gerabronn und Manlbronn in den Bezirksamtsblättern zu erlassen und außerdem
von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt
zu machen.