Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

299 
Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zengnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigefreiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
(Vgl. Bekanntmachung vom 9. Juni 1890, Centralblatt S. 157).“) 
Bemerkung: 
Die mit einem bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnabien. 
Königreich Preußen. 
Nachen: Kaiser Wilhelms-Gymnasium. 
Anmerk. Mit rückwirkender Krast bis zum Ostertermin 1890. 
b. Beal-Gymnalien. 
Königreich Preußen. 
Magdeburg: Neal-Gymnasium (verbunden mit +# Ober-Real= (Guericke-] Schule). 
Anmerk. Mit rückwirkender Kratt bis zum Ostertermin 1890. 
c. Ober-Aealschusen. 
Königreich Preußen. 
Magdeburg: K Guericke-Schule (verbunden mit Neal-Gymnasium) — unter A. c. des Haupt= 
verzeichnisses —. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) 
Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
a. Trogymnasien. 
Königreich Preuhen. 
Berent. 
Anmerk. Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1890. 
*) Reg. Blatt S. 148.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.