Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Saarbrücken: 1 Realschule (Gewerbeschule) — bisher Gewerbeschule unter D. des Hauptverzeichnisses —. 
Anmerk. Mit rückwirkender Krast bis zum Ostertermin 1890. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Besähigung gefordert wird. 
. Höhere Bürgerschulen. 
Anhalt. 
Cöthen: Höhere Bürgerschule. 
Anmerk. Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1890. 
c. Privat-Tehranstalten. ) 
I. Königreich Preußen. 
Erfurt: #Handelsfachschule von Albin Körner (früher Dr. Wahl). 
Anmerk. Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1890. 
II. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: Höhere Handelsschule der kaufmännischen Innungshalle unter Leitung des Dr. Ludwig 
Goldschmidt. 
Berlin, den 13. November 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher: 
  
)LDie nachfolgenden Anstalten dürsen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Ne- 
gierungs-Kommissars abgehaltenen, bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der 
Aussichtsbehörde genehmigt ist. 
Die dem Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer) zu Dresden verliehene Militär- 
berechtigung hat nur noch bis zum Ostertermin 1891 einschließlich Gelumg. 
Die der Schule des Dr. M. Otto zu Hamburg zugestandene Verechtigung ist erloschen. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 9. Juni d. Is., S. 1577), unter C. c. III. und XIV.). 
Berlin, den 13. November 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
*) Reg. Blatt S. 148.
	        
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