III. Taxe der Arbeiten.
Pleunig.
A. Grundtaxe für Anfertigung und Abgabe der verschiedenen Arzneiformen ein-
Schliesslich
der sämmtlichen Wägungen,
der Zerkleinerung jeder Art von in der Taxe der Arzneimittel nicht schon
zerkleinert aufgeführten Arzneistoffen bis zum Gesammtgewicht von 50 Gramm,
der Mengung von Flüssigkeiten, von Pulvern oder Spezies,
des vorgeschriebenen oder sonst etwa nöthigen Kolirens oder Filtrirens,
des Umhüllungsmaterials, soweit die Anwendung eines Gefässes nicht statttndet,
der Arbeit des Signirens und Tektiress 20
Für die Abgabe eines einfachen Arzneimittels, wic einer Droge, eines
chemischen oder galenischen Präparates, zugleich als Grundtaxc bei Abtheilung
derselben dürfen einschliesslich der Abzählung von Kapseln, Pastillen, Pillen,
Pulvern, Tropfen, Blutegeln etc. nur angerechnet werzen 1.0
Anmerkung. Auf die Abgabe von Oblaten, Mineralwassem, Mutterlaugen, sowie von Verband-
stoffen, Pflastermull oder von anderen in verschlossener Originalpackung befindlichen Arzneistoften
sowie von Pinseln, Spritzen, Tropfgläsern, Glasstäben u. dergl. findet die Grundtaze keine An-
wendung (vergl. Allgemeine Bestimmungen der Arzneitakxe §. 11.)
B. Zuschläge zur Grundtaze.
I. Für die Bereitung der Arzneimittel oder Massen
Aa. für Anreiben und Auflösen,
Bereitung einer Emulsion.
rr rr Latwerge oder Paste,
Mischen und Schmelzen bei Bereitung von
Bacillen, Bougies, Suppositorien und Vaginal-
einschliesslich der kleinen
Mengen von Glycerin, Oel,
Schleim, Syrup, Wasser oder
kugeln, nienn.
„ Mischen und Schmelzen bei Bereitung eines esit weehenbet kunst-
Pflasters, gerechter Bereitung zur Er-
Zielung gleichmässiger Ver-
theilung einzelner Arznei-
stoffe oder richtiger Consi-
stenz der Massen erforder-
lich sind,
Anstossen der Masse bei Bereitung von Pillen,
Boli, Granula, Trochisci,
Herstellung der Masse von Aetzstiften,
Mischen oder Schmelzen bei Bereitung einer
Salbe,
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