Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

III. Taxe der Arbeiten. 
Pleunig. 
A. Grundtaxe für Anfertigung und Abgabe der verschiedenen Arzneiformen ein- 
Schliesslich 
der sämmtlichen Wägungen, 
der Zerkleinerung jeder Art von in der Taxe der Arzneimittel nicht schon 
zerkleinert aufgeführten Arzneistoffen bis zum Gesammtgewicht von 50 Gramm, 
der Mengung von Flüssigkeiten, von Pulvern oder Spezies, 
des vorgeschriebenen oder sonst etwa nöthigen Kolirens oder Filtrirens, 
des Umhüllungsmaterials, soweit die Anwendung eines Gefässes nicht statttndet, 
der Arbeit des Signirens und Tektiress 20 
Für die Abgabe eines einfachen Arzneimittels, wic einer Droge, eines 
chemischen oder galenischen Präparates, zugleich als Grundtaxc bei Abtheilung 
derselben dürfen einschliesslich der Abzählung von Kapseln, Pastillen, Pillen, 
Pulvern, Tropfen, Blutegeln etc. nur angerechnet werzen 1.0 
Anmerkung. Auf die Abgabe von Oblaten, Mineralwassem, Mutterlaugen, sowie von Verband- 
stoffen, Pflastermull oder von anderen in verschlossener Originalpackung befindlichen Arzneistoften 
sowie von Pinseln, Spritzen, Tropfgläsern, Glasstäben u. dergl. findet die Grundtaze keine An- 
wendung (vergl. Allgemeine Bestimmungen der Arzneitakxe §. 11.) 
B. Zuschläge zur Grundtaze. 
I. Für die Bereitung der Arzneimittel oder Massen 
Aa. für Anreiben und Auflösen, 
Bereitung einer Emulsion. 
rr rr Latwerge oder Paste, 
Mischen und Schmelzen bei Bereitung von 
Bacillen, Bougies, Suppositorien und Vaginal- 
einschliesslich der kleinen 
Mengen von Glycerin, Oel, 
Schleim, Syrup, Wasser oder 
kugeln, nienn. 
„ Mischen und Schmelzen bei Bereitung eines esit weehenbet kunst- 
Pflasters, gerechter Bereitung zur Er- 
Zielung gleichmässiger Ver- 
theilung einzelner Arznei- 
stoffe oder richtiger Consi- 
stenz der Massen erforder- 
lich sind, 
Anstossen der Masse bei Bereitung von Pillen, 
Boli, Granula, Trochisci, 
Herstellung der Masse von Aetzstiften, 
Mischen oder Schmelzen bei Bereitung einer 
Salbe, 
r 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.