Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Nr.  11413.
Bekanntmachung,  Ergänzung  der  Gebührentaxe  der  Eichanstalten  für  Maß  und  Gewicht  betreffend.

fi.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  Allerhöchst  zu  genehmigen  geruht,  daß  die  durch  die  Allerhöchste  Verordnung
  vom  21.  April  1894  festgesetzte  Gebührentaxe  der  Eichanstalten  für  Maß  und  Gewicht
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1894  Seite  151  und  ff.)  ergänzt  werde,  wie  folgt:

Die  Gebühren  für  die  erste  Eichung  eines  Meßapparats  für  Flächen  (Planimeter)
betragen  10  JX,  für  alle  folgenden  Eichungen,  sowie  für  Prüfung  ohne  Stempelung
5  m,  bei  Rückgabe  wegen  äußerlicher,  sofort  erkennbarer  oder  kleinerer,  leicht
sichtbarer  Mängel  1  .

Jedem  geeichten  Apparate  wird  ein  Eichschein  mit  genauer  Angabe  des
Prüfungsergebnisses  (Prüfungsschein)  beigegeben.

München,  den  28.  April  1908.
v.  Brettreich.

Nr.  520.

Bekanntmachung,  Abänderung  und  Ergänzung  der  Eichordnung  für  das  Königreich  Bayern
vom  1.  August  1885  betreffend.  Vom  28.  April  1908.
Auf  Grund  des  §  3  Abs.  2  des  Reichsgesetzes  vom  26.  November  1871,  betreffend
die  Einführung  der  Maß=  und  Gewichtsordnung  für  den  Norddeutschen  Bund  vom  17.  August  1868
in  Bayern,  erläßt  die  K.  Normal-Eichungs-Kommission  nachstehende  Vorschriften:

J.
Eichung  von  Meßeinrichtungen  für  Flächen  (Planimeter).

SI.

Zur  Eichung  werden  zugelassen  Einrichtungen  zur  Ausmessung  von  Flächen  (z.  B.  von
Leder)  —  Planimeter  —,  welche  auf  einer  Umfahrung  der  zu  messenden  Fläche  mit  einem
am  Ende  eines  Fahrstabs  befindlichen  Fahrstifte  bei  entsprechender  Abrollung  einer  den
Flächeninhalt  anzeigenden  oder  seine  Anzeige  vermittelnden  Meßrolle  beruhen.  Es  werden
sowohl  Koordinaten-  als  auch  Polar-Planimeter  zugelassen.