Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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küche und Speisekammer) in kursorischer Weise zu durchgehen und hiebei auf einzelne 
in der Regel nur bei diesem ersten Durchgang wahrnehmbare Mißstände im Betrieb der 
Anstalt und in der Verpflegung der Kranken sein besonderes Augenmerk zu richten. 
8. 3. 
An die kursorische Besichtigung hat sich die eingehende Untersuchung des Betriebs 
und der einzelnen Abtheilungen der Anstalt sammt deren Insaßen, sowie der in der Anstalt 
vorhandenen Geräthschaften und Einrichtungen anzuschließen, wobei sämmtliche Gelasse 
der Anstalt, sowie sämmtliche zur Erholung für die Kranken oder zur Beschäftigung der- 
selben dienenden Hofräume, Gärten 2c. zu begehen sind. 
Hiebei kann von dem Bisitator eine beliebige Reihenfolge eingehalten werden, jeden- 
falls hat sich jedoch die Untersuchung auf die in den nachstehenden S§§. 4—8 näher 
bestimmten Aufgaben zu erstrecken und weiterhin festzustellen, ob die bei der Kon- 
zessionierung der Anstalt ertheilten Vorschriften fortdauernd eingehalten sind. 
S. 4. 
In den für den Aufenthalt der Kranken bestimmten Räumlichkeiten (Tag-, Speise-, 
Schlaf-, Isolier-Räume, Gänge und Treppen) hat der Visitator sein Augenmerk zu richten 
auf allgemeine Reinlichkeit, Beschaffenheit der Luft (Reinheit, Ventilation, Temperatur), 
Beleuchtung, Zustand der Betten und Bettstellen, sowie der übrigen Geräthschaften, Be- 
schaffenheit des Bodens, Heizeinrichtungen, Thüren und Fenster und die an denselben 
vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen, ferner auf Art und Beschaffenheit der Bade= und 
Abtritts-Einrichtungen (Nachtstühle), der besonderen Vorkehrungen zur Reinigung beziehungs- 
weise Reinhaltung des Bettzeugs und der Schlafräume für Unreinliche, der Tob= und 
Spazierhöfe (Zelte, Hütten, Beschattung) für beide Geschlechter und auf die für die 
nöthige Beaufsichtigung der Kranken bei Tag und bei Nacht geeignete Wahl der Auf- 
enthaltsräume, der Wärter und Wärterinnen. 
. 0. 
Bezüglich der Kranken und ihres körperlichen und geistigen Zustands sind zu beachten: 
Der derzeitige Bestand nach Geschlechtern, das Vorhandensein des nötigen Luftraums 
in den Tag= und Nachträumen (Ueberfüllung), die richtige Beheizung der für den Kranken- 
stand erforderlichen Zahl von Gelassen in der kalten Jahreszeit, Trennung der Geschlechter, 
Abscheidung in verschiedene, dem Zustand der Kranken entsprechende Abtheilungen, ab- 
gesonderte Unterbringung von Infektionskranken (Sorge für unschädliche Beseitigung
	        
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