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(Reg. Blait S. 197), herzustellenden Eisenbahnstrecke von Honau über Kleinengstingen
nach Münsingen in Angriff zu nehmen und es werden hiefür bestimmt. . 2530 000 MA
Mit der Ausführung ist vorzugehen, wenn von den Betheiligten die Erstattung der
Kosten der Vorarbeiten und der auf 210 000 // veranschlagten Kosten für den dauernd
erforderlichen Grund und Boden übernommen und der vorübergehend erforderliche Grund
und Boden zur Benützung für die Zeit des Bedürfnisses kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird.
Art. 2.
Eine Eisenbahn ist herzustellen von der Eisenbahnstation Waldenburg nach Künzelsau.
Hiefür kommen in Verwendung 10030000
Mit der Ausführung ist vorzugehen, wenn von der Stodtgemeinde Künzelsau und
den durch sie vertretenen weiteren Betheiligten die Erstattung der auf 120000 ver-
anschlagten Kosten für den dauernd erforderlichen Grund und Boden übernommen und
der vorübergehend erforderliche Grund und Boden zur Benützung für die Zeit des Be-
dürfnisses kostenfrei zur Verfügung gestellt, sowie ein einmaliger Zuschuß zu den Bau-
kosten von 20 000 J geleistet wird.
Art. 3.
Für Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen Bahnen
werden 1030000 ¼¾ bestimmt, und zwar: «
1) für die Herstellung eines zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Bietigheim—Jagst-
feld mit Erweiterung der Zwischenstationen dieser Strecke und mit gleichzeitiger
Ausführung eines Nangirbahnhofs bei Heilbronn als erste Rate 250 000 4,
2) für die Erweiterung und Verbesserung der Verlodegeleise und Einrichtungen für
den Stückgüterverkehr auf dem Bahnhof Stuttgartt 380000 4,
3) für die Vergrößerung der Centralwagenwerkstätte Cannstatt als erste Rate
400000 K
Art. 4.
Für die Vermehrung des Fahrbetriebsmaterials der Staatseisenbahnen werden
5850000 MA
und für die Ausstattung der Personenzüge mit der Westinghouse-Bremse. 250000 4x
ç zusammen 6100000 A
bestimmt.