Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

149
schriften  für  das  Verhalten  der  Soldaten  der  K.  Württembergischen  Infanterie“  auf
die  Dauer  von  sechs  Jahren  verliehen  worden  ist,  so  wird  solches  unter  Hinweisung
auf  die  K.  Verordnung  vom  235.  Februar  1815,  Prioilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck
  betreffend,  zur  Nachachtung  andurch  öffentlich  bekannt  gemacht,
Stuttgart  den  21.  März  1325.  Schmidlin.

)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  des  Encyklopädischen  Wörkerbuchs  von  Heinsius.

Der  Dunkert=  und  Humblotischen  Buchhandlung  in  Berlin  ist  ein  Privilegium
gegen  den  Nachdruck  des  bei  ihr  erscheinenden  Werks  unter  dem  Titel:  „Enchklopäbisches
  Wörterbuch  für  Wissenschaft  und  Leben,  zum  Schul=  und  Haus-Gebrauch  für
junge  Studirende  und  Wissenschafts-Freunde,  von  Heinsius“  auf  die  Dauer  von
sechs  Jahren  ertheilt  worden,  welches  unter  Hinweisung  auf  die  K.  Verordunng
vom  25.  Februar  1315,  Privilegien  gegen  den  Nachdruck  betreffend,  zur  Nachachtung
hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.

Sturtgart  den  25.  März  1326.  Schmidlin.

C)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.
a)  Nähere  Besiimmungen  in  Betreff  der  Abgabe  von  aus  Malz  bereitetem  Branntwein.

Da  Zweifel  darüber  entstanden  sind,

ob  auch  dasjenige  Getreide,  welches  nicht  in  Malz  verwandelr,  sondern  roh

oder  trocken  geschroten  und  zur  Erzeugung  von  Branntwein  verwendet  wird,

der  Malzsteuer  unterliege?
so  findet  man  sich  veranlaßt,  hierdurch  näher  zu  bestimmen,  daß  nur  das  eigentliche
Malz  (zum  Keimen  gebrachtes  Getreide),  welches  zur  Branntwein-Fabrikation  verwendet
  wird,  ein  Gegenstand  der  Malzsteuer  ist,  und  daß  der  aus  Getreide  erzeugte,
Branntwein,  zu  welchem  Malz  genommen  wird,  neben  dieser  Malzstcuer  nach  Art.  37
des  Wirthschafts-Abgaben-Gesetzes  vom  9.  Juli  1827  noch  ciner  weiteren  Abgabe  von
1  fl.  43  kr.  per  Eimer  unterliegt.

Stuttgart  den  18.  März  1826.  Varnbüler,