Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Ermächtigung  der  K.  Militärverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Anlage  von  Schießständen
  bei  Ludwigsburg  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  29.  Oktober  1891.  269.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Erweiterung  und
den  Umbau  des  Bahnhofs  Neutlingen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
  Königliche  Verordnung  vom  28.  November  1891.  295.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  eine  Lokomotivremisenanlage
  nebst  der  Zufahrtslinie  von  dem  Bahnhof  in  Stuttgart  erforderlichen  Grundeigenthums
  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  17.  Dezember  1891.  299.

K

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).