Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 51-60 (5)

B.  Dringende  Sendungen  für  Hunitionsherftellung  und  Rriegsrüftung
bei  allgemeinen  Stüchgutverkehrsbeschränkungen.

Dringende  Sendungen

für  die  Munitions.

verstellung  und  die  Kriegsbrüstung,  soweit  sie

nicht  in  der  vom  Ministerium  der

aufgestellten  Liste  der

öffentlichen  Arbeiten

von  Stückgutverkehrsbeschränkungen

ausgenommenen  Güter“)  geführt  werden,  werden  während
der  Dauer  von  allgemeinen  Stückgutverkehrsbeschränkungen

nur  dann  zur  Beförderun
Versandes
(Kriegsamtnebenstelle)
Ueber  die  Zulassung  von  Gültern  des
Verkehrs,  die  nicht  in  der  Freiliste  enthalten
find,  entscheiden  die  Eisenbahndirektionen.

Notwendigkeit  des
amtstelle
bescheinigt  ist.

öffentlichen

9  angenommen,

wenn  die
die  Kriegs-Empfangsbezirks


durch
des

Mitwirkung  der  Kriegsamtstellen  sindet  dabei  nicht  statt.

Antrag  auf  Zulassung  von  Sendungen  flir  die

Munitionsherstellung  und  die  Kriegsrüstung  ist  vom  Em  p.

sänger  des  Gutes  bei  der  für  den
zustänbigen  Kriegsamtstelle

sz  Empfangsort
(Kriegsamtnebenstelle)  auf

vorgeschriebenem  Antkragsvordruck“.)  zu

stellen.  Nach

Erteilung  der  Genehmigung  wird  der  Schein

unmittelbar  dem  Versender  zweckz  Vorlage  bei  der  zusündigen
  Gülterabfertigung  eugestelt.  Der  Antragsteller

*)  Die  von

Stellen.

Die  der  Sperre  aus
Güterabfertigungen  zu  erfahren.
gut  und  Prisakgut  für  die  M

genommenen  Güler  sind  bei  den
Ausgenommen  find  auch  Militärilltärverwaltung
  an  mllitärische

Antragsbordeucke  auf  Zulassung  von  dringenden  Stück.
Futlendungen  für  die  Munftionsbherstellung  und  die  Kriegsrüstung
.  Stückgutverkehrsbeschränkungen  konnen  von  der  Linden-Irgend

  welche.

wird  nur  in  dem  Falle  benachrichtigt,  wenn  der  Versand
nicht  genehmigt  wird.

Firmen  mit  starkem  Stückgutversand  kann  auf  ihren  Antrag
  hin  von  der  Kriegsamtstelle  des  Versandbezirks
auf  die  Dauer  von  jeweils  4  Wochen  die  Erlaubnis  erwirkt
werden,  daß  sie  bestimmte  Sendungen  ohne  besondere  Dringlichkeitsbescheinigungen
  aufgeben  dürfen.  Anträge  sind  vom
Versender  an  die  Kriegsamtstelle  (Kriegsamtnebenstelle)
des  Versandbezirks  zu  richten,  was  im  Gegensat
zum  sonstigen  Verfahren  besonders  zu  beachten  ist.

Der  Zweck  der  Stückgutsperren  wird  nur  erreicht,  wenn
die  Sperren  streng  durchgeführt  werden,  wenn  also  nur
dringliche  Güter  angenommen  werden.  Die  Kriegsamtstellen
  sind  zu  entsprechender  Prüfung  aller  eingehenden
Anträge  angewiesen.

Klagen  der  Antragsteller  über  die  Abfertigung  ihrer
Antrüge  durch  die  Kriegsamtstellen  sind  in  erster  Instanz
beim  Vorstand  der  betreffenden  Kriegsamtstelle  und  in
zweiter  Instanz  bei  der  Eisenbahn-Abteilung  des  Kriegsministeriums
  (VII),  Berlin  W.  66,  Leipziger  Straße  3
(Diensträume  Leipziger  Straße  131),  vorzubringen.

—

Druckerei  und  Verlags-Ges.  m.  b.  H.,  Berlin  NW.  8,  Schiffbauerdamm
  15,  bezogen  werden,  Preis  bei  portofreier  Zustellung.
60  Stück  1.50  M.,  100  Stück  2,50  M.,  500  Stück  10  M.  #en
Stück  20  M.  Außerdem  halien  die  Kriegsamtstellen  hanber  Kin
  den  Marken,  Berlin)  die  Vordrucke  vorrätig.  Preis  für  10  Sei

60  Pig.

C.  Verzeichnis  der  Kriegsamtitellen  und  -Hebenstellen.

A.  Krlegsamtftellen.

In  den  NMarken.  Berlin
W.  10,  Biktorkastr.  24.  Verkehrs-Nöteilung:
  Potsbamer
Str.  126  III.

Königsberg  i.  Pr.,  Tragheimer
  Kirchenstr.  45.

Stettin.  Kronprinzenstr.  80.

Verbind  ungsofft.
vbier  Ost  der  Krieg-:.-amkstelte
  Stettin  in
Bromberg  (für  Regie.

rungsbezirk  Bromberg  und
die  Kreise  Flatow  und
Deutsch.  Krone).
Magdeburg,  Fürst-Leopold-Straße.
  Verkehrs-Abteilung:
Augustastr.  80.
Posen,  Paufikz  Dschstr.  10.
Breslau,  Gartenstr.  106.
Münster,  Grevener  Str.  20.
(GWür  Transportdringlichkeitzbescheinigungen

  iß  die  Kriegs-  Wien,  Sih  Wien  I,  k.  u.  k.

amtstelle  Dusselbork  zuftän-.
dig.)

Coblenz,  Jasthof  Anker,
Rheingollstratze.

Oüsseldorf,  Hotel  Mzurt.
scher  Koiser.

Altona,  Geibekstr.  1.

Hannover,  Georgstr.  109/20
(Haus  Continenta)).

Cassel,  Bahnhofftr.  1.  1

Karlsrube,  Kronenstr.  4

Straßlurg,  Manteuffelstraße
  49.

Danzig,  Krebsmarkt  5)/6.

Frankfurt  a.  M,  B.ittersdorfplatz
  27.

Allenstein,  Kaiserstr.  21.

Saarbrücken,  Graf=Johann-Str.
  2.

Met,  Guisestt.  10.

Brüsse  l.  Leuwensch-  Wey  9.

Anträge  auf  Wagengestellung).
  Weka-Kriegsbedarfund
  Rohstoffstelle,  Stuktgart,
Dorothrenstr.  —4  (für  Anträge
  auf  Zulassung  von
Stückaut).
B.  KriegSamtnebenstellen.
Diedenhofen,  Wallitr.  1.

Kriegsministerium.

München,  Arnulkstr.  16.

Nüruberg,  Bahnhofstr.  18.

Dr  esben,  Altstadt  24,
Bismarckplatz  1.
Seipzio,  Töllnitzer  Str.  1—8.

Kal.  Württemb.  Kriegs.
ministerium  Weka  Stab,
Stuttgart,  Olgastr.  13  (für

Ludwigshafen,  Ludwigsplab
  4.

Siegen,  Bahnhofstraße  2.
Hotel  Monopol.

Mannheim,  M  VI  18.

Mülklhausen,  Hartmannsweilerstr.
  2.

Welche  Kriegsamtstelle  und  welche  Linienkommandantur
  für  den  einzelnen  Ort  uständig  ist,  ist  aus  dem  „Verzeichnis
  der  preußischen  Kreise  und  kreisfreien  Städte  sowie  der
entsprechenden  Verwaltungbezirke  der  übrigen  Bundesstaaten
mit  zugehörigen  Kriegsamtstellen,  Linienkommandanturen
ufwm."“  der  Sonderbeilage  zu  Nr.  41  des  „Kriegêamt“  ersichtlich.
  Das  Verzeichnis  kann  von  der  Lindendruckerei  und  Verlagsgesellschaft
  m.  b.  H.,  Berlin  NW.6,  Schiffbauerdamm  19,
bezogen  werden.  Preis  bei  portofreier.  Zusendung  für  das

Snick  20  Pf.,  bei  Bestellung

von  10  Stück  und  mehr  15  Pf.

Druck:  ###en-Druckeret  u.  Verlags-Cel.  m.  N.  O.  Berlin  –ßpee  r-  1

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