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Schũler der mathematischen Abtheilung, einschließlich der Handelsklasse, von dem Rektor
dieser Abtheilung, die Schüler der technischen Abtheilung von dem Direktor der Anstalt
auf die Schulgesetze verpflichtet.
8. 19.
Ein in die polytechnische Schule aufgenommener ordentlicher Schüler bedarf, um von
der Theilnahme an dem einen ovder dem anderen der für den betreffenden Jahreskurs in
dem Lehrplan der Schule vorgeschriebenen Unterrichtsfächer entbunden zu seyn, einer ausvrücklichen
Dispensation, welche bei Schülern der mathematischen Abtheilung und der Handelsklasse
von dem Rektor dieser Abtheilung nach Rücksprache mit den betheiligten Lehrern,
bei Schülern der technischen Abtbeilung von dem Direktor der Anstalt nach Rücksprache
mit dem Vorstand der betreffenden Fachschule ertheilt werden kann.
Den in die Anstalt zugelassenen außerordentlichen Schülern dagegen steht die Auswahl
der einzelnen Unterrichtsfächer, für welche sie die erforderlichen Vorkenntnisse nachgewiesen
haben (vergl. §. 14, Abs. 2) frei.
8. 20.
Sämmtliche Schüler der polytechnischen Schule haben für die Theilnahme am Unterricht
und an den praktischen Uebungen bei verselben ein angemessenes Unterrichtsgeld
zu entrichten, dessen Betrag verschieden ist, je nachdem ein Schüler die Austalt für einen
vollen Unterrichtskurs over nur für einzelne Unterrichtsfächer besucht.
Außerdem haben die Theilnehmer an den praktischen Uebungen in der mechanischen
Werkstätte und im chemischen Laboratorium für verbrauchte Materialen, zerstörte Utensilien
u. dergl. Ersatz in einem angemessenen Betrag zu leisten.
Eine Rückerstattung des bezahlten Unterrichts= beziehungsweise Ersatzgeldes findet bei
vorzeitigem Austritt eines Schülers nicht statt.
8. 21.
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann jedoch Schülern, welche über Fleiß und sittliches
Verhalten ein gutes Zeugniß haben, das Unterrichts-, wie das in §. 20, Abs. 2
erwähnte Ersatzgeld ganz oder theilweise nachgelassen werden.
8. 22.
Außerdem werden an bedürftige und würdige ordentliche Schüler der polhtechnischen
Schule, insbesondere an solche, welche sich mit Erfolg dem Studium der Chemie oder