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wegen, besonders gnädig sich bewies, der Stelle eines Ober-Sekretärs,
die er erhalten, nicht gehörig gewachsen war, so
wurde demselben 1667 Greiffenfeld in den Kanzlei-Verrichtungen
adjungirt, mit dem Titel eines Ober-Kammer-Sekretärs.
Sobald aber dieser in die Kanzlei eintrat, gaben alle
Kanzlei-Junker ihre Stellen auf, und man ließ sie ziehen,
einen ausgenommen, den der Kbnig beibehielt. Alles konnte
also jetzt neu besetzt werden, und wäre nicht der König schon
dritthalb Jahre nachher gestorben, so hätte er selbst noch Alles
mit der Kanzlei in den Gang bringen können, in dem er's
längst schon zu haben wünschte. Allein 1670 starb Friederich
III.
Von 1660 bis 1670, so lange er als Erbkönig regiert
hatte, waren die gewöhnlichen Expedirionen in der Kanzlei
folgende gewesen:
4) Durchaus alle Civil= und geisilichen Besiallungen.
2) Privilegien, Landgüter zu verkaufen und zu kaufen,
weil es sonst bloß dem Adel zustand, und auch dieser durfte
nicht im Ausgebot verkaufen. Man sollte zwar glauben, seit
4660, seit es ein gänz anderer Status regiminis geworden,
hätten diese Erpeditionen voͤllig aufgehört, aber so wie die
Rezesse noch nicht ansgehoben waren, so geschah's doch noch
bisweilen besonders in Juͤtland.
3) Dispensationen und Mortifikationen ein und anderer
in den alten Rezessen enthaltener Dinge, die dem Geisilichenund
Bürgersiande zum Nachtheil gercichten. »
4) Seit 1665 und 1666 Vokationen der Geistlichen,
wie auch überhaupt alle Anwartschaften auf alle geisilichen und
weltlichen Bedienungen.
5, 6, 7, 8, 9, 10) Testamente und Chepakten; Kopulations-
und Begraͤbnißscheine; Moratoria; Kommissionen