Nummer 61 Krlegsamt.
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gepaßten Segeln einschließlich Liekltauen, Zelten (auch
Zirkus. und Schaubudenzelten), Zeltüberdachungen,
Markisen, Planen (auch Wagendecken), Thegterkulissen,
Nanoramaleinen, erischienen. Während bisher die besthlagnahmten
Gegenstände, sokange sie für den bisherigen
Zweck weiterverwendet werden, keiner Meldepflicht
unterlagen, leifft dies in Zukunft nur noch für beschlagnahmte
Markisen zu. Die anderen beschlagnahmten
Gegenstände sind, auch wenn sie für ihren bisherigen
Zweck weilerverwendet werden, auf einem besonderen
Meldeschein zu melden. Im übrigen sind die Meldungen,
die bisher monatlich zu ersolgen hatten, dahin
eingeschränkt worden, daß zunächst nur noch der bei V
ginn des 7. September 1918 tatsächlich vorhandene Bestand
bis zum 20. September 1918 zu melden ist, während
die späteren Meldungen nur die bis zum Beginn des
ersten Tages eines jeden Monats hinzutretenden Mengen
zu umfassen haben.
Einheitspreise für Leinengarne. “ »
Um die Nichtpreise der Verfügung Nr. W. III.
19099/7. 17. #RA. vom 30. Juli 1917 für Leinengarne
unabhängig von den Rohstoffpreisen zu halten, werden
den Flachsspinnereien zukünftig Rohstoffe durch die
Leinengarn-Abrechnungsstelle, Abteilung Flachs, und die
Kriogs-Flachsbal G. m. b. H., zu einem Einheitspreise
geliefert. Elwaige hieraus entstehende Verluste gehen
zu Lasten des Reiches.
Leder.
Lederfett.
Die unter obiger Ueberschrift in Nr. 59, Seite 2
bes „Kriegsamt“ erschienene Notiz wird nachträglich zum
Abdruck freigegeben.
Jörderung der Kaninchenzucht. ,..
NachdemdieErichs-Fell-Aktsccithsckllsckmftbereits
einmal eine beträchtliche Summe für die kostenlose Abgabe
von Zuchtkaninchen an Kriegsbeschädigte bereitgestellt
hat. ist in letzter Zeit wiederum ein Betrag von
500 000 Mark zur Förderung der Kaninchenzucht
im Deutschen Reiche von ihr zur Verfügung gestellt
worden. Auch diesmal soll die Durchführung der Maßnahmen
durch Vermittlung der landwirk'chaftsichen Zeutralstellen,
in Preußen also der Landwirtschaftskammern
erfolgen. Etwaige Anträge auf Unterstützung aus diesen
von der Kriegs-Fell-Akliengesellschaft bewilligten Mitteln
sind demzufolge nicht unmittelbar an die Gesellschaft,
sondern an die für den Wohnort des Gesuchstellers zuständige
Landwirtschaftskammer oder die sonstige zuständige
landwirkschaftliche Zentralstelle zu richten.
N Kaninchenzählung.
Am 2. Sebtember 1918 fand wiederum eine
Kaninchenzählung in Verbindung mit einer
Viehzählung statt. Die häufig verbreiteten Anschommgen,
daß die Angaben auf den Erhebungsbogen
anderen als flatistischen Zwecken dienten, sind irrig. Es
ist weder beabsichtigt, die Angaben zu Steuerzwecken zu
vertnenden noch zu Maßnahmen, wie Kürzung der
Ileischration für Kaninchenhalter oder Anrechnung des
suk
aus ihren Kaninchenschlachkungen entfallenden Fleisches.
nuf die Fleischmarken. Die Ergebnisse der Kaninchen-Hählungen
dienen vielmehr als Unterlage für wichtige
kriegsmirkschaftliche Maßnahmon. Außerdem werden sie
für eine spätere Festlegung eines Verteilungsschlüssels
für Mittel zur Förderung der Kaninchenzucht mitverwertet
werden.
Gummli.
# Bestimmungen über die Verwendung von Gummiabfällen
bezw. Regeneraten. .
ak-ZWEITEng-LIMITEDvomsssslcslss
DDie in Nr. 60, S. 3, des „Kriegsamt" gemalte Mittellung
über die Verfügung Nr. Bst m. 1267/7.28. K.
vom 5. August 1918 ist dahin zu ergänzen, daß die neuen
Amtliche mittellungen und
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Nachrichten 3
——-——09.
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Bestimmungen sich ausier auf die Verwendung bezw. Verarbeitung
von Regeneraten auch auf die von Gummiabsällen
begiehen.
(Gbogenüber #weifeln, ob unier Abfällen auch beschlagnahmefreie
zu verstehen seien, wird ansdrücklich
betont, daß Abfälle ieder Arl ganz
gleich, ob beschlannahmefrei oder beschlagnahmt. 6 u den
neten Bestimumugen betrolffen werden.
Kork.
1 Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle.
Hr. Blt. 1923/8. 18. Ra#n vom 31. 8. 1918,
Rr. Bft. 1387/ 9. 18. HRHR. vom 24. 8. 1918.
Als Aufkäufer für Altkorke und Horlabsülle in Gemäßheit
der Nachtragsbekanntmachung Q. 1/60. 15. HMN.
vom 18. Mai 1918 zu der Bekannmachung CG. 1/6. 17.
K,NN. belreffend Beschlagnahme und Beflandserhebung
von Korkholz, Korkabsällen und den daraus hergesteliton
Halb- und Ferligsabrikaten sind die Firmen
Wilhelm Witzel. Essen (Ruhr), Brunostr. 15, 1
Friedrich Woldemar, Anbalt-,Catalonia“. Dresden,
Am See 18,
Joaquin Rovira, Mainz.
zugelassen morden.
Die Firma Wilhelm Knipper u. Co. in Delmenhorst
ist als Aufkäufer für Korkahfälle usw. im Sinne des Artikels
1 der genannten Nachtragsbekanntmachung gelöscht
worden.
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Waffen und Munition
öör½
*Uebertritt der technischen
Abteilung der Inspektion der
Kraftfahrtruppen zum Wumba.
Kriegsminssterlum. Kriegsamt.
Waffen- und Munitions-Beschaffungs-Rmt.
HKr. 35. 8. i8. Hbt. W. St. 1.
Die Geschäfte der lechnischen Ableilung der Inspektion
der Kraftfahrtruppen und der ihr nachgeordneten immobilen
Krastwagen-Depots und sonstigen Nachschubstellen
für Kraftfahrgerät werden vorläufig in der bisherigen
Weise weitergeführt. Die Leitung behölt Hauptmann
Kemna; — Anordnungen, die seine bisherigen Befugnisse
überschreiten, unterliegen der Entscheidung vom Chef
Wumba.
Der Schriftverkehr der technischen Abteilung der Inspektion
der Kraftfahrtruppen ist vom 1. September ab zu
führen unter der Bezeichnung „Waffen. und Munitions-Beschaffungs-Amt
(Wumba). Technische Abteilung für
Kraftfahrtruppen (Takraft)"“.
Vorhandene Stempel sind zu ändern, neue sind nicht zu
beschaffen.
1 5 043⅜
Landwirtschaft
# 1 .
OIIIIIIIIst-Ist-III-III-IIIIIOstiIIIIIIstillst-III-III-IIIOIIIIIIIIIIIIIIIIIIIE
* Bacheckern-Sammlung.
Tgb. Ur. ME. 27172. 9. Ig. K. vom 3. 9. 19138.
RKuszug.
JFiür die Durchführung der Sammlung von Bucheckernvie
für die Fettversorgung nutzbar gemacht 1. erden sollen,
hat das Kriegsamt im Einvernehmen mit dem Preußischen
Staatskommissar für Volksernährung eingehende Bestim-A&roesssse
: 2
1
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