Full text : Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Aufgebot  und  Kraftloserklärung  von
Urkunden  441,  442.

Auflösung  des  früheren  Deutschen
Reiches  4;  deren  Folgen  5;  Auflösung
des  Rheinbundes  6;  des  Deutschen
Bundes  26,  27;  des  Reichstages  130,
135,  136.

Aufnahme  in  die  Staatsangehöbrigkeit
55;  stillschweigende  bei  Beamten  58.

Aufnahmeurkunde  55.

Ausführungsverordnungen,  Zuständigkeit
  des  Bundesrathes  zum  Erlaß
  solcher  202.

Ausfuhrverbot  von  Pferden  94,  96,
360;  von  Waffen,  Futter  und  Streustoffen
  360,  361,  362.

Ausgaben  des  Reiches  412  ff.;
s.  Reichshaushalt.

Aushebung  der  Militärpflichtigen  538,
536,  537.

Ausland,  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  durch  Aufenthalt  daselbst  55.

Ausländer,  deren  Unterstützung  219;
sie  find  ausgeschlossen  vom  Wandergewerbe
  225;  f.  auch  Naturalisation.

Ausschüsse  des  Bundesrathes  98;
Vertretung  in  denselben  99;  Vorsitz
80,  99;  Wahl  der  Mitglieder  99.

Austrägalinstanz  10.

Austrägalverfahren  10.

Auswanderung,  Zuständigkeit  des
Reiches  in  Bezug  darauf  164;  Freiheit
  derselben  62;  Reichskommission
für  das  Auswanderungswesen  691.

Auswärtige  Angelegenheiten,
Ausschuß  im  Bundesrath  für  dieselben
98,  99,  Vorsitz  Bayerns  80,  99,  Zusammensetzung
  desselben  99;  Zuständigkeit
  des  Reiches  211;  Allgemeines
über  a.  A.  703  ff.;  Gesandtschaftsrecht
715—720;:  Konsularrecht  720  ff.

Auswärtiges  Amt,  dessen  staatsrechtliche
  Grundlage  689;  seine  Abtheilungen
  und  Ressortverhältnisse  690.

Aversionalsumme,  Vereinbarung  der
Post  über  Zahlung  solcher  297.

Avokatorien,  Begriff  und  Wirkung
fruchtloser  A.  63.

 

B.

Baden  (Großherzogthum),  dessen  Bündniß
  mit  Preußen  27;  dessen  Eintritt
in  den  Norddeutschen  Bund  33;  Reservatrecht
  bezüglich  der  Besteuerung
des  Bieres  94;  es  hat  keinen  Antheil
an  den  aus  dem  Ertrage  der  Biersteuer

 

Sachregister.

in  die  Reichskasse  fließenden  Einnahmen
404,  405;  Einführung  des  preußischen
Militär-Strafrechtes  in  Baden  460;
Militär-Convention  vom  25.  November
1870  470,  480,  482,  485,  490;  An.
stellung  der  Postbeamten  284;  Steuerprivileg
  der  Militärpersonen  607.

Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen
  308,  312.

Bahnpolizei-Reglement  808,  311.

Bancroft-Verträge  65,  756.

Banknoten,  deren  Begriff  262;  Recht,
solche  auszugeben  263,  266,  2ö8;
deren  Neunwerth  263,  Ersatz  beschädigter
  263,  Verlust  des  Rechtes
zur  Ausgabe  269.

Bankwesen,  Zuständigkeit  des  Reiches
bezüglich  desselben  166,  262;  Gesetz.
betreffend  dasselbe  und  dessen  Bestimmungen
  257,  263.

Bayern  (Königreich),  Bündniß  mit
Preußen  27;  Eintritt  in  den  Norddeutschen
  Bund  (Novemberverträge)  33;
Reservatrecht  bezüglich  der  Heimathund
  Niederlassungsverhältnisse  54,  95,
bez.  des  Eisenbahnwesens  95,  dessen
Beschränkungen  307,  314,  457,  497,
600,  624;  Reservatrecht  bezüglich  des
Postwesens  95,  283,  des  Versicherungswesens,
  der  Besteuerung  des  Bieres  95;
Sonderrecht  Bayerns  auf  Vertretung
der  Reichsgesandten  719;  Vorbehalt
in  Betreff  des  Reichskriegswesens  493
bis  499;  Vorbehalt  betreffend  Anlegung
von  Festungen  500,  501;  neue  Militärgesetze
  gelten  auch  für  Bayern  496;
es  führt  den  Vorsitz  im  Aueschuß  für
auswärtige  Angelegenheiten  80;  führt
den  Vorsitz  im  Bundesrath  im  Falle
der  Verhinderung  Preußens  97;  hat
ständigen  Sitz  im  Ausschuß  für  Landheer
  und  Festungen;  es  hat  einen  besonderen
  Senat  beim  Reichsmilitärgericht
  575;  in  Bayern  find  nicht
eingeführt:  das  Gesetz  über  die  Aufhebung
  der  polizeilichen  Beschränkung
der  Eheschließung  54,  215,  das  Gesetz
über  den  Unterstützungswohnsitz  2156,
es  gilt  der  Gothaer  Vertrag  219.
nicht  eingeführt  find  einzelne  Bestimmungen
  der  Maaß=  und  Gewichtsordnung
  253,  die  Vorschriften,  betreffend
Post-  und  Telegraphenwesen  283,  Art.
61—68  der  Reichsverfassung  486,  495,
501;  B.  hat  keinen  Antheil  an  den
zur  Reichskasse  fließenden  Einnahmen
des  Post=  und  Telegraphenwesens  und