770
Aufgebot und Kraftloserklärung von
Urkunden 441, 442.
Auflösung des früheren Deutschen
Reiches 4; deren Folgen 5; Auflösung
des Rheinbundes 6; des Deutschen
Bundes 26, 27; des Reichstages 130,
135, 136.
Aufnahme in die Staatsangehöbrigkeit
55; stillschweigende bei Beamten 58.
Aufnahmeurkunde 55.
Ausführungsverordnungen, Zuständigkeit
des Bundesrathes zum Erlaß
solcher 202.
Ausfuhrverbot von Pferden 94, 96,
360; von Waffen, Futter und Streustoffen
360, 361, 362.
Ausgaben des Reiches 412 ff.;
s. Reichshaushalt.
Aushebung der Militärpflichtigen 538,
536, 537.
Ausland, Verlust der Staatsangehörigkeit
durch Aufenthalt daselbst 55.
Ausländer, deren Unterstützung 219;
sie find ausgeschlossen vom Wandergewerbe
225; f. auch Naturalisation.
Ausschüsse des Bundesrathes 98;
Vertretung in denselben 99; Vorsitz
80, 99; Wahl der Mitglieder 99.
Austrägalinstanz 10.
Austrägalverfahren 10.
Auswanderung, Zuständigkeit des
Reiches in Bezug darauf 164; Freiheit
derselben 62; Reichskommission
für das Auswanderungswesen 691.
Auswärtige Angelegenheiten,
Ausschuß im Bundesrath für dieselben
98, 99, Vorsitz Bayerns 80, 99, Zusammensetzung
desselben 99; Zuständigkeit
des Reiches 211; Allgemeines
über a. A. 703 ff.; Gesandtschaftsrecht
715—720;: Konsularrecht 720 ff.
Auswärtiges Amt, dessen staatsrechtliche
Grundlage 689; seine Abtheilungen
und Ressortverhältnisse 690.
Aversionalsumme, Vereinbarung der
Post über Zahlung solcher 297.
Avokatorien, Begriff und Wirkung
fruchtloser A. 63.
B.
Baden (Großherzogthum), dessen Bündniß
mit Preußen 27; dessen Eintritt
in den Norddeutschen Bund 33; Reservatrecht
bezüglich der Besteuerung
des Bieres 94; es hat keinen Antheil
an den aus dem Ertrage der Biersteuer
Sachregister.
in die Reichskasse fließenden Einnahmen
404, 405; Einführung des preußischen
Militär-Strafrechtes in Baden 460;
Militär-Convention vom 25. November
1870 470, 480, 482, 485, 490; An.
stellung der Postbeamten 284; Steuerprivileg
der Militärpersonen 607.
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen
308, 312.
Bahnpolizei-Reglement 808, 311.
Bancroft-Verträge 65, 756.
Banknoten, deren Begriff 262; Recht,
solche auszugeben 263, 266, 2ö8;
deren Neunwerth 263, Ersatz beschädigter
263, Verlust des Rechtes
zur Ausgabe 269.
Bankwesen, Zuständigkeit des Reiches
bezüglich desselben 166, 262; Gesetz.
betreffend dasselbe und dessen Bestimmungen
257, 263.
Bayern (Königreich), Bündniß mit
Preußen 27; Eintritt in den Norddeutschen
Bund (Novemberverträge) 33;
Reservatrecht bezüglich der Heimathund
Niederlassungsverhältnisse 54, 95,
bez. des Eisenbahnwesens 95, dessen
Beschränkungen 307, 314, 457, 497,
600, 624; Reservatrecht bezüglich des
Postwesens 95, 283, des Versicherungswesens,
der Besteuerung des Bieres 95;
Sonderrecht Bayerns auf Vertretung
der Reichsgesandten 719; Vorbehalt
in Betreff des Reichskriegswesens 493
bis 499; Vorbehalt betreffend Anlegung
von Festungen 500, 501; neue Militärgesetze
gelten auch für Bayern 496;
es führt den Vorsitz im Aueschuß für
auswärtige Angelegenheiten 80; führt
den Vorsitz im Bundesrath im Falle
der Verhinderung Preußens 97; hat
ständigen Sitz im Ausschuß für Landheer
und Festungen; es hat einen besonderen
Senat beim Reichsmilitärgericht
575; in Bayern find nicht
eingeführt: das Gesetz über die Aufhebung
der polizeilichen Beschränkung
der Eheschließung 54, 215, das Gesetz
über den Unterstützungswohnsitz 2156,
es gilt der Gothaer Vertrag 219.
nicht eingeführt find einzelne Bestimmungen
der Maaß= und Gewichtsordnung
253, die Vorschriften, betreffend
Post- und Telegraphenwesen 283, Art.
61—68 der Reichsverfassung 486, 495,
501; B. hat keinen Antheil an den
zur Reichskasse fließenden Einnahmen
des Post= und Telegraphenwesens und