Full text : Staats-Lexikon.

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letztern  ausgenommen  und  der  betreffenden
  Kreishauptmannschaft  unmittelbar
unterstellt.  An  der  Spitze  der  Kreishauptmannschaft
  steht  der  Kreishauptmann
(in  Dresden,  Bautzen,  Leipzig  und  Zwickau),
an  der  Spitze  der  Amtshaupinunnschaft
der  Amtshauptmann.  Jede  Amtshauptmannschaft
  bildet  zugleich  einen  Bezirksverband,
  vertreten  durch  die  Be-Uurkswersammlun
  ,  welche  sich  aus

ertretern  der  Höchstbesteuerten,  der  Städte
und  der  Landgemeinden  zusammensetzt.
Die  Bezirksversammlung,  als  Organ  der
kommunalen  Selbstverwaltung,  wählt  den
Bezirksausschuß.  Für  jeden  Recgierungsbezirk
  eines  Kreishauptmanns  besteht
  ein  Kreisausschuß,  dessen  Mitglieder
  von  den  Bezirksversammlungen
und  von  den  unmittelbaren  Städten  abgeordnet
  werden.  Der  Kreisausschuß  bilt

  zugleich  für  den  Bezirksausschuß  die
Rekursinstanz.  Außer  den  Kreishauptmannschaften
  sind  dem  Ministerialdepartement
  des  Innern  noch  die  Polizeidirektion
  in  Dresden,  die  Brandversicherungskommission
  und  das  Landesmedizinalkollegium
  unterstellt.

Re  tepflece.  Das  Oberlandesgericht
  für  das  Königreich  S.  ist  in  Dresden
  errichtet  worden,  und  außerdem  sind
sieben  Landgerichte  mit  den  nachstehend
verzeichneten  Amtsgerichten  in  Funktion.

Landgericht  Bautzen  mit  den  Amtsgerichten:
Bautzen,  Bernstadt,  Bischofswerda,  Ebersbach,
Großschönau,  Herrnhut,  Kamenz,  Königsbrück,
Wbau,  Neusalza,  Neustadt,  Ostritz,  Pulsnitz,
Reichenan,  Schirgiswalde,  Sebnitz,  Stolpen,
Zittan.

Chemnitz:  Annaberg,  Augustusburg,  Burgstädt,
Chemnitz,  Ehrenfriedersdorf,  Frankenberg,  Limbach,
  Mittwelda,  Oberwiesenthal,  Penig,  Rochlitz,
  Scheibenberg,  Stollberg,  Waldheim,  Wolkenstein,
  Zschopau.

Dresden:  Altenberg,  Döhlen,  Dresden,  Großenhain,
  Königstein,  Lauenstein,  Lommatzsch,  Meißen,
Pirna,  Radeberg,  Radeburg,  Riesa,  Schandau,
Wilsdruff.

Freiberg:  Brand,  Dippoldiswalde,  Döbeln,
Frauenstein,  Frelberg,  Hainichen,  Lengefeld,
Marienberg,  Nossen,  Oderan,  Roßwein,  Sayda,
Tharant,  Zöblitz

Leipzig:  Borna,  Frohburg,  Geithain,  Grimma,
Kolditz,  Leipzig,  Leisnig,  Markranstädt,  Mügeln,

Sachsen  (Rechtspflege,  Finanzen).

Oschatz,  Pegau,  Strehla,  Taucha,  Wurzen,
Zwenkan.

t
Plauen:  Worf,  Auerbach,  Elsterberg,  Falkenstein,
  Klingenthal,  Lengenfeld,  Markneukirchen,

Olsnitz,  Pausa,  Plauen,  Reichenbach,  Treuen.
Zwickau:  Eibenstock,  Glauchau,  Hartenstein,

ohenstein  mit  Ernstthal,  Johanngeorgenstadt,

rchberg,  Krimmitschau,  Achtenstein,  Lößnitz

Meerane,  Schneeberg,  Schwarzenberg,  Waldenburg,

  Werdau,  Wildenfels,  Zwickau.

Die  Mehrzahl  der  Bevölkerung  gehört
der  evangelischen  Konfession  an,  und  die
oberste  evangelisch-lutherische  Kirchenbehörde
  ist  das  evangelische  Landeskonsistorium
  in  Dresden.  Die  Vertretung  der
Kirchengemeinden  ist  einer  aus  35  Laien
und  29  Geistlichen  zusammengese  ten
Synode  übertragen.  Für  die  röm  8
katholische  Kirche  fungiert  das  apostolische
Vikariat  zu  Dresden  als  oberste  Behörde,
welchem  das  katholische  Konsistorium  dortelbst
  unterstellt  ist.  Beide  stehen  unter

m  Kultusministerium.

inanzen.  Die  Staatseinkünfte  find
nach  dem  Staatsbudget  pro  1881  auf
63,858,559  Mk.  veranschlagt,  und  zwar
sind  insbesondere  die  Steuern  und  Abgaben
  mit  28,099,931  Mk.  in  Einnahme
gestellt.  Aus  der  Staatseisenbahnverwaltung
  waren  23,219,530  Mk.  und  aus  der
Landeslotterie  3,057,700  Mk.  zu  vereinnahmen.
  Die  Ausgaben  balancieren  mit
der  Staatseinnahme,  und  zwar  sind  für
die  Justiz  2,767,422  Mk.,  für  die  innere
Landesverwaltung  7,137,803  Mk.,  Mü#
die  Finanzverwaltung  5,372,041  .,
für  Kultus  und  öffentlichen  Unterricht
6,559,180  Mk.  und  für  das  Departement
des  Auswärtigen  148,870  Mk.  in  Ausgate
  gestellt.  Neben  dem  ordentlichen
ndget  besteht  noch  ein  außerordentliches
Steattpudge,  welches  pro  1880  und  1881
mit  1,081,200  Mk.  aus  den  verfügbaren
Beständen  des  mobilen  Staatsvermögens
dotiert  war  und  für  den  Straßen=  und
Wasserbau  sowie  für  den  Staatseisenbahnbau
  größere  einmalige  Ausgaben  anwies.
  Die  Staatsschulb  bezifferte  sich
1879  auf  663,270,725  Mk.,  ein  Betrag,
welcher  jedoch  durch  den  Wert  des  vorhandenen
  Staatsimmobiliarvermögens
und  namentlich  durch  die  Staatseisenbahnen
  mehr  als  gedeckt  wird.