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letztern ausgenommen und der betreffenden
Kreishauptmannschaft unmittelbar
unterstellt. An der Spitze der Kreishauptmannschaft
steht der Kreishauptmann
(in Dresden, Bautzen, Leipzig und Zwickau),
an der Spitze der Amtshaupinunnschaft
der Amtshauptmann. Jede Amtshauptmannschaft
bildet zugleich einen Bezirksverband,
vertreten durch die Be-Uurkswersammlun
, welche sich aus
ertretern der Höchstbesteuerten, der Städte
und der Landgemeinden zusammensetzt.
Die Bezirksversammlung, als Organ der
kommunalen Selbstverwaltung, wählt den
Bezirksausschuß. Für jeden Recgierungsbezirk
eines Kreishauptmanns besteht
ein Kreisausschuß, dessen Mitglieder
von den Bezirksversammlungen
und von den unmittelbaren Städten abgeordnet
werden. Der Kreisausschuß bilt
zugleich für den Bezirksausschuß die
Rekursinstanz. Außer den Kreishauptmannschaften
sind dem Ministerialdepartement
des Innern noch die Polizeidirektion
in Dresden, die Brandversicherungskommission
und das Landesmedizinalkollegium
unterstellt.
Re tepflece. Das Oberlandesgericht
für das Königreich S. ist in Dresden
errichtet worden, und außerdem sind
sieben Landgerichte mit den nachstehend
verzeichneten Amtsgerichten in Funktion.
Landgericht Bautzen mit den Amtsgerichten:
Bautzen, Bernstadt, Bischofswerda, Ebersbach,
Großschönau, Herrnhut, Kamenz, Königsbrück,
Wbau, Neusalza, Neustadt, Ostritz, Pulsnitz,
Reichenan, Schirgiswalde, Sebnitz, Stolpen,
Zittan.
Chemnitz: Annaberg, Augustusburg, Burgstädt,
Chemnitz, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach,
Mittwelda, Oberwiesenthal, Penig, Rochlitz,
Scheibenberg, Stollberg, Waldheim, Wolkenstein,
Zschopau.
Dresden: Altenberg, Döhlen, Dresden, Großenhain,
Königstein, Lauenstein, Lommatzsch, Meißen,
Pirna, Radeberg, Radeburg, Riesa, Schandau,
Wilsdruff.
Freiberg: Brand, Dippoldiswalde, Döbeln,
Frauenstein, Frelberg, Hainichen, Lengefeld,
Marienberg, Nossen, Oderan, Roßwein, Sayda,
Tharant, Zöblitz
Leipzig: Borna, Frohburg, Geithain, Grimma,
Kolditz, Leipzig, Leisnig, Markranstädt, Mügeln,
Sachsen (Rechtspflege, Finanzen).
Oschatz, Pegau, Strehla, Taucha, Wurzen,
Zwenkan.
t
Plauen: Worf, Auerbach, Elsterberg, Falkenstein,
Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen,
Olsnitz, Pausa, Plauen, Reichenbach, Treuen.
Zwickau: Eibenstock, Glauchau, Hartenstein,
ohenstein mit Ernstthal, Johanngeorgenstadt,
rchberg, Krimmitschau, Achtenstein, Lößnitz
Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg,
Werdau, Wildenfels, Zwickau.
Die Mehrzahl der Bevölkerung gehört
der evangelischen Konfession an, und die
oberste evangelisch-lutherische Kirchenbehörde
ist das evangelische Landeskonsistorium
in Dresden. Die Vertretung der
Kirchengemeinden ist einer aus 35 Laien
und 29 Geistlichen zusammengese ten
Synode übertragen. Für die röm 8
katholische Kirche fungiert das apostolische
Vikariat zu Dresden als oberste Behörde,
welchem das katholische Konsistorium dortelbst
unterstellt ist. Beide stehen unter
m Kultusministerium.
inanzen. Die Staatseinkünfte find
nach dem Staatsbudget pro 1881 auf
63,858,559 Mk. veranschlagt, und zwar
sind insbesondere die Steuern und Abgaben
mit 28,099,931 Mk. in Einnahme
gestellt. Aus der Staatseisenbahnverwaltung
waren 23,219,530 Mk. und aus der
Landeslotterie 3,057,700 Mk. zu vereinnahmen.
Die Ausgaben balancieren mit
der Staatseinnahme, und zwar sind für
die Justiz 2,767,422 Mk., für die innere
Landesverwaltung 7,137,803 Mk., Mü#
die Finanzverwaltung 5,372,041 .,
für Kultus und öffentlichen Unterricht
6,559,180 Mk. und für das Departement
des Auswärtigen 148,870 Mk. in Ausgate
gestellt. Neben dem ordentlichen
ndget besteht noch ein außerordentliches
Steattpudge, welches pro 1880 und 1881
mit 1,081,200 Mk. aus den verfügbaren
Beständen des mobilen Staatsvermögens
dotiert war und für den Straßen= und
Wasserbau sowie für den Staatseisenbahnbau
größere einmalige Ausgaben anwies.
Die Staatsschulb bezifferte sich
1879 auf 663,270,725 Mk., ein Betrag,
welcher jedoch durch den Wert des vorhandenen
Staatsimmobiliarvermögens
und namentlich durch die Staatseisenbahnen
mehr als gedeckt wird.