134 29. Erste Forderung für die China-Expedition.
Zukunft unsere Schritte genau, sehr genau abmessen; denn wir wissen
sehr wohl, daß, wenn ein Schritt zu kurz uns distanzieren könnte, ein
Schritt zu weit uns bloßstellen würde. Wir wollen weder das eine noch
das andere.
Von den Zielen, meine Herren, die ich im Juli 1900, durch Zirkular—
erlaß vom 11. Juli 1900. aufgestellt habe, ist bisher nur das einc, und
freilich das dringendste, erreicht worden: die Befreiung der in Peking
eingeschlossenen Europäcer. Es bleiben noch andere und hochwichtige Ziele
zu erledigen übrig: die Sicherstellung von Leben, Person, Eigentum und
Besitz der in China lebenden Fremden, Garantien für die Zukunft, angemessene
Genugtuung für die verübten Untaten, Entschädigung für die
gehabten Auslagen und Kosten, die Sicherstellung unseres eigenen Besitzes.
Wie diese Ziele im einzelnen zu erreichen sind, darüber schweben, wie
Ihnen bekannt sein wird, zur Zeit Verhandlungen zwischen den fremden
Gesandten in Peking. Ueber das Ergebnis dieser Verhandlungen, welche
zur Einstimmigkeit über die wesentlichsten Punkte geführt haben, bin ich
in der Lage dem hohen Hause die nachstehende Mitteilung zu machen,
in welcher das bisher schon darüber in der Presse Bekanntgegebene auf
Grund der letzten bei uns eingegangenen Telegramme nach dem heutigen
Stande vervollständigt ist. Mittels einer von allen Mächten gemeinsam
an die chinesische Regierung zu richtenden Note sollen an dieselbe folgende
Forderungen gestellt werden:
Art. I. Eine außerordentliche Mission unter
Führung eines Kaiserlichen Prinzen ist nach Berlin
zu entsenden, um das Bedauern des Kaisers von China und der
chinesischen Regierung über die Ermordung des Freiherrn von
Ketteler auszudrücken. An dem Platze des Mordes ist ein des
Ermordeten würdiges Denkmal zu errichten mit einer Juschrift
in lateinischer, dentscher und chinesischer Sprache, welche das
Bedanern des Kaisers von China über den begangenen Mord
ausdrückt.
Art. IIa. Die Todesstrafe ist zu verhängen über die
Prinzen Tuan und Tschwang, den Herzog Lan, ferner über
ingnien, Kangyi, Tschaotschutiago, Tungfuhsiang, Yühsien und
weitere von den Vertretern der Mächte noch zu benennende
Rädelsführer.
Art. IIb. In allen Orten, wo Fremde getötet oder mißhandelt
worden sind, haben alle offiziellen Prüfungen
auf die Dauer von fünf Jahren auszufallen.