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Vierteljährliche Medieinal-Berlohte.!)
Da die Monats-Rapporte nur eine einfache Zahlen-Uebersicht über
den Krankenstand geben, ohne dass durch dieselbe eine genaue Einsicht
in den herrschenden Krankheits-Charakter ermöglicht wird und olıne dass
wichtige Krankheitsfälle etc. zur Kenntniss des General-Arztes gelangen,
ist, um diesen Mangel zu beseitigen, noch eine weitere eingehende Berichterstattung
erforderlich, und diese finden wir in den vierteljährlichen,
räsonnirenden Medicinal-Berichten, welche jeder Ober-Militär- Arzt über
die von ihm behandelten Kranken, nach Schluss eines jeden Quartals,
an den General-Arzt einzureichen hat. Es waren dabei bisher folgende
Data: -
1) Allgemeine Einflüsse, als: der Witterung, Temperatur, der Lebensverhältnisse
der Soldaten, wohin hauptsächlich die Quartiere,
Nahrungsmittel, Militär-Uebungen zu rechnen sein würden;
2) herrschender Charakter der Krankheiten;
3) herrschende Form der Krankheiten;
4) Bemerkungen über die Ursache des herrschenden Charakters und
der Form;
5) Verbindungen mit andern Krankheiten — Complikationen;
6) kontagiöse Krankheiten, als syphilitische, — ansteckende Hautkrankheiten;
wenn diese Krankheiten häufig vorkommen, so ist über
ihre Entstehung dasjenige anzuführen, was darüber bekannt geworden
ist; Vaccinationen etc.; -
7) merkwürdige Krankheitsfälle mit auffallenden, im Leben oder nach
dem Tode entdeckten Veränderungen der organischen Formen;
8) Unglücksfälle;
9) Selbstmord;
10) ärztliche Behandlung im Allgemeinen;
11) Angabe der etwanigen Anwendung neuer Entdeckungen und Versuche,
wodurch Gewinn für die Wissenschaft, zu erwarten steht,
ebenso auch die Bestätigung der auffallenden Erfolge älterer, schon
bekannter Heilmethoden;
12) wichtige chirurgische Operationen;
13) medizinisch-polizeiliche Bemerkungen und Vorschläge;
14) Bemerkungen über den Zustand der Garnison-Lazarethe (und Dispensir-Anstalten);
15) namentliches Verzeichniss der sämmtlichen, im abgelaufenen Quartal
vom Truppentheil als invalide oder dienstuntauglich (d. h. zum
Militärdienst unbrauchbar, ohne Ansprüche auf Invaliden-Benefizien
zu haben) entlassenen Soldaten, unter Angabe der Entlassungsgründe,
und zwar in der gegebenen Folgeordnung zu berücksichtigen, indem bei
jedem Artikel dasjenige zu sagen war, was die Beobachtung während der
drei Monate darüber an die Hand gegeben hatte. Wenn aber auch über
diesen oder jenen Artikel, z. B. über Unglücksfälle, Selbstmorde etc. nichts
zu sagen sein sollte, so mussten dieselben doch angeführt und dabei bemerkt
werden, dass dergleichen in den 3 Monaten nicht vorgekommen.
Aus diesen einzelnen Berichten hatten die General-Aerzte vierteljährlich
einen allgemeinen Medicinalbericht über die in ihren Inspections-Bezirken
Y Cirkulare an sämmtliche Militär- Aerzte v. 21. ‚Juli 18194 16. Oktober 1820 ad 4;
an die General-Aerzte v. 6. August 1810, 18. April 1858, ®. Oktober 1860; Erlass d. Chefs
d. Mil.-Med.-Wesens v. 9. März 1838.