— 63 —
erblicken die Bayern seine Nachkommen in blühender Kraft auf
dem Throne. —
. 2.
Bayern hatte aber, als Otto die Regierung antrat, nicht mehr
denselben Umfang, wie ehemals. Im Norden war durch die Errichtung
des Bisthums Bamberg, und des Herzogthums Ostfranken
ein großer Theil abgerissen; im Süden seit Langem Kärnthen,
Verona, Istrien und Krain davon getrennt; Steyermark erklärte
erst Friedrich als freies Herzogthum. Im Westen lagen die Güter
der Welfen und Hohenstaufen, und im Osten war Oesterreich
seit 1056 ein eigenes Herzogthum. So war Bayerns Gebiet beträchtlich
geschmälert. —
S. 5.
Aber auch im Lande selbst war des Herzogs Wirksamkeit beschränkt.
Es schalteten die vielen Grafengeschlechter 1) in ihren
Gauen unabhängig vom Herzoge mit Fürstengewalt. Gleich ihnen
thaten acht Bischöfe im Lande 2).
. 4.
Doch waren die Grafen, Ritter, Bischöfe und Aebte nicht von
allen Verbindlichkeiten gegen den Herzog und sein Land befreit.
Sie standen in demselben Verhältniß zum Herzog, wie dieser zum
Kaiser. Sie mußten ihm als Lehensherrn huldigen, seiner Fahne
folgen, ihn als obersten Richter erkennen, und auf Versammlungen
mit ihm des Landes Bestes berathen. Otto aber, und seinem Beispiele
gemäß alle seine Nachfolger, waren darauf bedacht, die Besitungen
dieser Landesgroßen nach und nach durch Kauf, Erbschaft
oder Heirath an sich zu bringen. So brachte Otto, als sein Verwandter
Conrad III. Graf von Dachau starb, diese Grasschaft an
sich, und gab der Wittwe 10 Mark Goldes, und 800 Talente Silber.
Bei dem Tode des Grafen Conrad von Rottenburg und Na-1)
Die Markgrafen von Cham und Hoherburg, die Landgrafen
von Leuchtenberg und Stephaning, die Grafen von Abensberg,
Andechs, Bogen, Oachau, Hals, Hirschberg, Neuburg, Ortenburg,
Valley. 2) Die Bischöfe von Bamberg, Eichstädt, Regensburg,
Passau, Augsburg, Frepsing, Salzburg, Briren.