Contents : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

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Trotz  aller  dieser  Schritte  und  der  im  Jahre  1539  groͤßtentheils  im  protestantischen
  Sinne  entworfenen  Kirchenordnung  kann  man  nicht  sagen,  daß
Joachim  Ul.  sich  geradezu  für  das  Lutherthum  erklärte.  Dies  zeigte  sich,  als
sowohl  die  römisch-katholischen  als  auch  protestantischen  Reichsstände  zu  einer
Besprechung  kirchlicher  Angelegenheiten  in  Hagenau  erschienen  waren.  Obgleich
hier  Jene  die  Gesandten  des  Kurfürsten  unter  dem  Vorwande,  sie  seien  zu  spät
gekommen,  gar  nicht  an  ihren  Versammlungen  Theil  nehmen  ließen,  so  enthielten
  sie  sich  nichtsdestoweniger  aller  gemeinschaftlichen  Berathungen  mit  den
Protestanten.  Joachim  II.  sah  sich  noch  immer  als  Mittelsperson  zwischen  beiden
  Parteien  an,  und  hatte  die  Hoffnung  auf  eine  friedliche  Lösung  der  Wirren
trotz  aller  ungünstigen  Erfahrungen  noch  nicht  ganz  aufgegeben.  Seinen  guten
Willen  erkannten  die  Evangelischen,  selbst  der  große  Wittenberger  Reformator
an.  „Ich  wollte,  sagte  er  in  einem  Schreiben  an  ihn,  Ew.  Kurfürstliche  Gnaden
  möchten  Papst  in  Rom  sein,  dann  sollte  es  in  der  Religion  wohl  besser
zugehen  und  Ihro  Kurfürstliche  Gnaden  würden  die  Kardinäle  und  Bischäfe
recht  mustern“.

Die  märkischen  Stände  und  Geistlichen  waren  weit  strenger  in  ihren  kirchlichen
  Ansichten  als  Luther  selbst.  Es  schien  ihnen  die  neue  Kirchenordnung
noch  viel  zu  viel  von  dem  alten  verderbten  Wesen  beibehalten  zu  haben,  und
deshalb  gingen  unaufhörlich  Gesuche  um  Beseitigung  desselben  ein.  Joachim  U.
weigerte  sich,  diese  angeschuldigten  Gebräuche  ganz  wegzuwerfen,  weil  sie  nur
Mitteldinge  wären,  und  den  Kern  der  Glaubenssätze  nicht  berührten.  Ja  als
dies  Drängen  ihm  zu  heftig  wurde,  drohte  er,  seine  Hand  ganz  und  gar  von
ihnen  abzuziehen  und  sie  dem  Papste  oder  dem  Bischof  von  Lebus  (dieser  Prälat
nämlich  war  ein  leidenschaftlicher  Anhänger  Roms)  überlassen  würde,  wenn  sie
mit  seinen  Aenderungen  nicht  zufrieden  wären.  Wiederum  trat  Luther  dazwischen
und  beschwichtigte  sie  in  einem  Schreiben  an  den  brandenburgischen  Reformator
Probst  Buchholzer  in  seiner  naiven,  tiefgemüthlichen  Weise.  „Er  möge,  räth
er  ihm,  wenn  es  dem  Kurfürsten  gefalle,  ein  silbernes  oder  goldenes  Kreuz
tragen,  ein  Sammet-,  Seiden=  oder  leinenes  Gewand  anlegen,  oder  deren  zwei,
ja  drei  übereinander  ziehen.  Habe  der  Kurfürst  an  einer  Prozession  um  die
Kirche  noch  nicht  genug,  so  solle  Buchholzer  sieben  Mal  herumgehen;  es  stehe
dem  Kurfürsten  sogar  frei,  zu  der  Musik  zu  tanzen  wie  König  David.  Durch
dergleichen  Dinge  könne  dem  Evangelium  nichts  zuwachsen  noch  abgehen,  wenn
nur  dergleichen  nicht  als  zur  Seligkeit  nothwendig  erachtet  würde;  und
könnt  ich's  mit  dem  Papste  und  den  Papisten  so  weit  bringen,  wie  wollt'  ich
da  Gott  danken  und  fröhlich  sein“.  Luther  gewann  mit  diesem  ächt  chriftlich
versöhnlichen  Ton,  zu  welchem  freilich  auch  er  nur  erst  durch  die  Schule  eines
langen  praktischen  und  erfahrungsreichen  Lebens  gelangt  war,  das  vollkommene
Vertrauen  des  seinen  Lehren  schon  lange  ergebenen  Fürsten,  und  bewirkte  dadurch,
  daß  seine  Kirchenverbesserung  sich  immer  weiter  und  reicher  in  den  Ländern
  desselben  entfalten  durfte.