Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Für die Ausstellung der Jagdkarte, deren Gültigkeitsdauer nicht über ein 
Etatsjahr hinaus erstreckt werden darf, ist eine nach den Sätzen des Allgemeinen 
Sporteltarifs zu bemessende Sportel zu bezahlen. 
Sporteltarif. 
Abschriftgebühr s. Schreibgebühr. 
Abweisung von Beschwerden und Gesuchen s. Beschwerden und die einzelnen 
Unstände der Gesuche. 
Nr. 1. Adel (Fürsten-, Grafen-, Freiherrn= oder Adelsstand);: für die Anerkenn- 
ung desselben oder eines besonderen Adelstitels durch das Ministerium 
des Innern, insbesondere bei der Naturalisation oder Aufnahme eines nicht- 
württembergischen Adelien . 20 bis 200 “. 
s. auch Standeserhöhungen. 
Nr. 2. Adelsmatrikel: 
1) für den erstmaligen Eintrag einer Familie in die Personalmatrikel des standes- 
herrlichen oder ritterschaftlichen Adltls 10 bis 100 
2) für die Einträge in diese Matrikel zum Zweck der Ergänzung derselben rnichts, 
3) für die Eintragung eines Guts, welchem die rechtliche Eigenschaft eines Ritterguts 
zukommt, in die Realmatrikel des ritterschaftlichen Adels 1000 bis 5 000 
4) für die Löschung des Eintrags eines Guts in einer der beiden Realmatrikeln 
des standesherrlichen oder ritterschaftlichen Adetls 50 bis 500.4 
5) für sonstige Einträge in die Realmatriklen 5 bis 50.4 
6) für Beurkundungen auf Grund der Adelsmatrikeln *7 sonstiger Urkunden 
2 bis 100 A 
7) bei sonstigen Endbescheiden, welche in den vorgenannten Angelegenheiten ergehen, 
die Hälfte derpbetreffenden? Sportel, mindestens 2 4 
Anmerkungen: 
4. unter den vorbemerkten Eintragungen und ([Vormerkungen sind die Imma- 
trikulationen nach den jeweils bei der K. Kommission für die Adelsmatrikel 
bestehenden Einrichtungen zu verstehen; 
die Entrichtung der Sporteln, liegt bei den Einträgen und Vormerkungen 
* 
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