Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Ausland,  vom  20.  Juli
1879.  Bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für
die  Verkehrsanstalten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  20.  Dezember.  1223.
Zuchthäuser.  Hausordnung  für  dieselben.  59.
s.  a.  Gefängnißwesen.
Zuffenhausen.  Verbrauchsabgabe.  245.
Zuschreibung  eines  Grundstücks  zu  einem  andern.  Voraussetzung  zu  deren  Zulassung.  428,  669.
Zustellungsbeamte.  Bestellung,  Beaussichtigung  und  Dienstverhältnisse  derselben.  644.
Zwangsenteignung.  Abänderung  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1888,  betreffend  die  Zwangsenteignung
  von  Grundstücken  und  von  Rechten  an  Grundstücken.  488.

Ermächtigung  zur  Erwerbung  des  für  die  hienachbezeichneten  Eisenbahn=  beziehungsweise
  Straßenbauten  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung
und  zwar:

der  Staatseisenbahnverwaltung  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Münsingen
nach  Schelklingen.  Königliche  Verordnung  vom  6.  Mai.  321.
der  Theilgemeinde  Bauersbach,  Gemeinde  Westernach,  Oberamts  Oehringen,  für
die  Erstellung  einer  Nachbarschaftsstraße  von  Eschenthal  nach  Bauersbach  auf  der  Markung
  Bauersbach.  Königliche  Verordnung  vom  13.  Mai.  333.
der  Badischen  Lokaleisenbahnen,  Aktiengesellschaft  in  Karlsruhe,  für  die  Lokalbahn
von  Karlsruhe  nach  Herrenalb  auf  der  Markung  Herrenalb.  Königliche  Verordnung  vom
27.  Mai.  334.
der  Unternehmer  der  Nebeneisenbahn  von  Möckmühl  nach  Dörzbach  für  den  Bau
dieser  Bahn  auf  württembergischen  Gebiet.  Königliche  Verordnung  vom  24.  Juni.  366.
der  Staatseisenbahnverwaltung  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Freudenstadt  nach
Klosterreichenbach.  Königliche  Verordnung  vom  19.  Juli.  564.
der  Unternehmer  der  Nebeneisenbahn  von  Reutlingen  nach  Eningen  für  den  Bau
dieser  Bahn.  Königliche  Verordnung  vom  21.  Juli.  565.
der  Staatsstraßenbauverwaltung  für  den  Umbau  der  Staatsstraße  No.  83  Stuttgart-Tübingen
  zwischen  Waldenbuch  und  Dettenhausen.  Königliche  Verordnung  vom  15.
September.  714.
der  Württembergischen  Eisenbahngesellschaft  in  Stuttgart  für  den  Bau  einer  Eisenbahn
  von  Nürtingen  nach  Neuffen.  Königliche  Verordnung  vom  7.  Oktober.  751.
Zwangserziehung  Minderjähriger.  Gesetz  vom  29.  Dezember.  1284.
Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung.  Landesgesetzliche  Vorschriften  im  Ausführungsgesetz
  zum  Bürgerlichen  Gesetztuch.  519.  —  Bestellung  eines  Kommissärs.  519.
—  Gemeinderäthliche  Schätzung  des  zu  versteigernden  Grundstücks.  519.  —  Behandlung
der  vor  dem  1.  Januar  1860  eingetragenen  Pfandrechte.  519.  —  Einfluß  auf  eingetragene
  Grunddienstbarkeiten,  persönliche  Dienstbarkeiten  und  Reallasten.  520.  —  Sicher-