Instandhaltung der Dispensir-Anstalten. 795
ustrocknens der Vegetabilien etc. Differenzen zwischen dem rechnungsmiässig sein
sollenden und dem bei der Inventur wirklich vorhanden gefundenen Bestande nie
zu vermeiden sind, so müssen doch diese unvermeidlichen Differenzen, sofe
pensiren der Arzneien mit der „gehörigen Borgfalt und Genauigkeit geschieht und die
in den Ordinationsbüchern geforderten Quantitäten gehörig abgewogen und nicht etwa,
unststthafter Weise, nach dem blosen Augenmasse abgeschätst werden, immer nur unwesentlich
und verhältnissmässig geringfügig bleiben. Von dieser A Art sind indessen
die in meinen Revisions-Notsten zu den betreffenden Berechnungen zur Sprache
brachten wesentlichen Defekte nicht; diese rühren von anderen Ursachen her und
swar von Entwendungen, die sich, wie auch von vorschiedenen Lazareth-Kommissionen
und Militär-Aersten eingeräumt worden, namentlich Laxzareth-Gehüälfen haben zu Schulden
kommen lassen. — Das bäufigere Vorkommen solcher Entwendangen, verbunden mit dem
Umstande, dass der Thäter bisher fast nie ermittelt worden, zeugen von einer mangelhaften
Aufsicht und Kontrole in den betreffenden Dispensir-Anstälten, weshalb ich
veranlasst finde, Euer Hochwohlgeboren ergebenst zu ersuchen, den Militär-Aersten
Ihres Inspektions-Bereichs, unter Hinweisung auf den Inhalt des diessei
Cirkular - Schreibens en die Herren Korps - General- Aerste vom 4. Januar 1842
(siehe: Zusatz zu $. 14), zur Pflicht zu machen, ihren Obliegenheiten als ärztliche Vorstände
der Dispensir-Anstalten mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu widinen, als solches
bisher von einem Theile derselben geschehen, und in der Dispensir-Austalt solche
Massregeln zu treffen, dass Entwendungen sus derselben nicht vorkommen oder we
stens nicht unbemerkt und unentdeckt verübt werden können. Namentlich gehört such
hierher, dass den einjährigen freiwilligen Pharmaceuten bei ihrer Anstell in der
Dispensir-Anstalt Vorsicht und Wachsamkeit anempfohlen wird, um so che Entwen‘
dungen zu verhindern. Ew. etc. wollen den Militär-Aerzten hierbei bemerklich machen,
wie dies auch in dem diesseitigen Cirkular-Schreiben an die Herren Korps-Ge-Aerzte
vom 20. Januar 1831, sowie in dem Cirkulare an eimmiliche Militär-Aerzte
vom 12. Januar 1839 ad 5 "ausgesprochen ist, der ärztliche Vorstand der Dis-Anstalt,
den vorgesetzten Behörden gegenüber, der zunliehst Verentwortliche
bleibt und er daher auch, wenn sich, von ihm unbemerkt und unentdeckt, Defekte in
der Dispensir-Anstalt herausstellen, sunchst in Anspruch genommen werden muss, und
ihm nur der Rekurs an den betreffenden in der Dispensir-Anstalt beschäftigten Pbarmaceuten
oder Hälfsarzt offen bleibt.
Gehülfen desselben. (Hülfs-Aerzte; militärpflichtige Pharmaceuten;
Lazareth-Gehülfen.) $. 8.
R Siche Theil U, Kapit. III. (Dienst in der Dispensir-Anstalt.), Kap. V
und kap
Der Bandagen-Verkehr i in der Dispensir-Anstalt und die Anfertigung
der \ bleibt stets, auch wo Pharmaceuten angestellt
sind, Sache des Hülfsarztes.
Remuneration der Hülfs-Aerzte in ihrer Eigenschaft als
pharmaceutische Gehülfen. $. 9.
Siehe Theil II, Kap. IIL (Zulagen der Hülfs-Aerzte.)
Beschäftigung der Lazareth-Gehülfen in den Dispensir-Anstalten.
$. 10. (efr. Kap. VI.)
Die bei den Truppen zu Lazareth-Gehülfen auszubildenden Lente
werden in den Dispensir-Anstalten dergestalt beschäftigt, dass sie hier.
unter der Leitung und Aufsicht der Pharmaceuten und Hülfs-Aerzte die
Anfertigung von Infusionen, Dekokten und anderen einfachen. Zubereitungen,
sowie auch das Signiren der Arzneien etc. besorgen. Ausserdem
werden sie noch mit der Reinhaltung der Apotheken -Utensilien und der
Dispensir-Anstalt überhaupt, sowie mit Reinigung der M Medicingläser und
ähnlichen Handreichungen beauftragt. (Vergl. auch Theil IL, Kap., VL)...
Apotheken-Handarbeiter. Me 11. Giehe: „Dampfkoch- Apparate
ad 10 und Theil II, Kap. V VL)
Bei der Beschäftigung der Lazareth-Geitlfen in der, iin $ 40: erwähnten
Art dürfte die Annahme besonderer Apotheken-Handarbeiter für