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weite von 0,75 m anzulegen. Sie schließt sich auf der Station Möckmühl an die württem-
bergische Bahnstrecke Heilbronn-Osterburken an, zieht sich östlich gegen die Jagst, über-
schreitet diese und geht nach Kreuzung der Staatsstraße von Möckmühl nach Züttlingen in
Schienenhöhe am linken Jagstufer aufwärts den Krümmungen dieses Flusses folgend. Von
km 1,6 bis km 4,3 liegt die Bahn auf badischem Gebiet. Nach dem Wiedereintritt in
das württembergische Gebiet führt die Bahn durch die Markungen der Gemeinden Wid-
dern, Olnhausen, Pfitzhöfe, Jagsthausen und Berlichingen und auf dem linken Jagstufer
durch die Markungen von Schönthal, Bieringen und Westernhausen. Bei km 27,4
verläßt sie das württembergische Gebiet nochmals und erreicht dieses bei km 28,4
auf der Gemeindemarkung Marlach wieder auf dem rechten Jagstufer. Von km 29,3
bis km 37,4 liegt die Bahn abermals auf badischem Gebiet. Auf württembergischem
Gebiet folgt dann noch die 1,5 km lange Strecke bis zum Endbahnhof Dörzbach. Sta-
tionsanlagen sind auf württembergischem Gebiet vorgesehen für die Ortschaften Widdern,
Olnhausen, Jagsthausen, Berlichingen, Schönthal, Bieringen, Westernhausen, Marlach
und Dörzbach.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird das Unternehmer-Kon-
sortium durch den Vorstand der Nebeneisenbahn Möckmühl-Dörzbach vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Bebenhausen, den 24. Juni 1899.
Wilhelm.
Sckanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Uebeneisenbahn von Nürtingen
nach Neuffen. Vom 30. Juni 1899.
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät
vom 25. Juni 1899 der unter der Firma Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mit
dem Sitz in Stuttgart gegründeten Aktiengesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb