Full text : Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich.

494  XX.  Impfgesetz  88  8—11.

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8  8.  Außer  den  Jupfärzten  sind  ausschließlich  Aerzte
befugt  Impfungen  vorzunehmen.

Sie  haben  über  die  ausgeführten  Impfungen  in  der  im
8  7  vorgeschriebenen  Form  Listen  zu  führen  und  dieselben  am
Jahresschluß  der  zuständigen  Behörde  vorzulegen.

§  9.  Die  Landesregierungen  haben  nach  näherer  Anordnung
  des  Bundesraths  dafür  zu  sorgen,  daß  eine  angemessene
Anzahl  von  Impfinstituten  zur  Beschaffuug  und  Erzeugung  von
Schutzpockenlymphe  eingerichtet  werde.

Die  Impfinstitute  geben  die  Schutzpockenlymphe  an  die
öffentlichen  Impfärzte  unentgeltlich  ab  und  haben  über  Herkunft
und  Abgabe  derselben  Listen  zu  führen.  «

Die  öffentlichen  Impfärzte  sind  verpflichtet,  auf  Verlangen
Schutzpockenlymphe,  soweit  ihr  entbehrlicher  Vorrath  reicht,  an
andere  Aerzte  unentgeltlich  abzugeben.

8  10.  Ueber  jede  Impfung  wird  nach  Feststellung  ihrer
Wirkung  (8  5)  von  dem  Impfarzte  ein  Impfschein  ausgestellt.
In  dem  Impfschein  wird,  unter  Angabe  des  Vor=  und  Zunamens
  des  Impflings,  sowie  des  Jahres  und  Tages  seiner
Geburt,  bescheinigt,  entweder,

daß  durch  die  Impfung  der  gesetzlichen  Pflicht  ge—
nügt  ist,
oder
daß  die  Impfung  im  nächsten  Jahre  wiederholt
werden  muß.

In  den  ärztlichen  Zeugnissen,  durch  welche  die  gänzliche
oder  vorläufige  Befreiung  von  der  Impfung  (88  1,  2)  nachgewiesen
  werden  soll,  wird,  unter  der  für  den  Impfschein  vorgeschriebenen
  Bezeichnung  der  Person,  bescheinigt,  aus  welchem
Grunde  und  wie  lange  die  Impfung  unterbleiben  darf.

8  11.  Der  Bundesrath  bestimmt  das  für  die  vorgedachten
Bescheinigungen  (§  10)  anzuwendende  Formular.

8  9.  Es  besteht  keine  gesetzliche  Pflicht  der  Eltern  2c.,  die  Entnahme
von  Impfstoff  von  ihren  Kindern  zu  gestatten.  V.-O.  5.  Febr.  86.  G.-Be-S.
  31,  wonach  die  öffentlichen  Impfungen  mit  Thierlymphe  ausgeführt
werden  müssen.