Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Signal Name und Bedeutung Art und Weise der des Si 
Nr. des Signals. Signalisirung. entwortung des Signals. 
6 Nebelsignal 0 
der Motor= oder Segelschiffe, der In der Minute mindestens ein # 
Glübterschleppschiffe und Trajektkähne, Mal zwei rasch aufeinanderfolgende " 
welche außerhalb eines Hafens ge- Töne mit dem Nebelhorn. s 
ankert sind 
(8. 12, Ziff. 18). 
!7A Nebelsignal Wird von den Dampfschiffen 
der Häfen und Dampfschifflande= In der Minute drei langgezogene mit dem Hafeneinfahrtssignal 
stellen für fahrplanmäßig verkehrende Töne mit dem Nebelhorn oder In= beantwortet, sobald das Nebel- 
oder vorher angemeldete Schiffe. betriebnahme eines Glockenschlag= horn oder Glockenschlagwerk, 
werks. Anhaltendes Läuten mit der und mit dem Hafeneinfahrts- 
Nebelglocke am Hafenkopf mit ent= signal II, sobald die Nebel- 
sprechenden Zwischenpausen. Diese glocke am Hafenkopf gehört 
Signalisirung hat sofort beim Wahr- wird. " 
nehmen von Nebelsignalen der Schiffe (§. 12, Ziff. 11). 
zu beginnen und ist bis zur Ein- 
fahrt derselben fortzusetzen. 
... .. I 
v Hafeneinfahrtssignal ! — 
ist von den Dampfschiffen zu geben, Zwei langgezogene Pfiffe mit einer 
sobald das Nebelhorn oder das kurzen Zwischenpause. 
Glockenschlagwerk eines anzulaufen- 
den Hafens vernommen wird und 
zwar so lange, bis die Nebelglocke 
am Hafenkopf gehört wird 
(§. 12, Ziff. 11). 
55 Hafeneinfahrtssignal II % 
ist von den Dampfschiffen zu geben, 
sobald die Nebelglocke am Hafen- 
  
  
  
Drei langgezogene Pfiffe in gleichen 
Zwischenpausen. 
kopf eines anzulaufenden Hafens 
vernommenwird, und zwar so lange, 
bis das Glockensignal zur Einfahrt 
vom Dampsschiff aus gegeben wird 
(§. 12, Ziff. 14). 
 
	        
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