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Vorschriften über die Vollstreckung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden maßgebend.
g. 32.
Die Sportel für die Ertheilung der Konzession wird nach Maßgabe der Nr. 21 des
Sporteltarifs auf den Betrag von 1000 . a festgesetzt.
Stuttgart, den 24. Oktober 1899.
Mittnacht.
Hekannkmachung des Mirnisterinms des Inners,
betreffend die technische Ausbilduns der Nahrunsemittel-Chemiker. Vom 31. Oktober 1899.
Auf Grund des 8. 16 Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittel-Chemiker
vom 21. September 1894 (Reg. Blatt S. 287) ist den staatlichen Anstalten zur technischen
Untersuchung von Nahrungs= und Genußmitteln im Sinne des Abs. 1 Ziff. 4 des genannten
Paragraphen ·
die landwirthschaftlich-chemische Versuchsstation der landwirthschaftlichen Anstalt
in Hohenheim
gleichgestellt worden.
Stuttgart, den 31. Oktober 1899.
· Pischek.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. [Scheufele).