Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

784

Vorschriften  über  die  Vollstreckung  von  Entscheidungen  der  Verwaltungsbehörden  maßgebend.


g.  32.
Die  Sportel  für  die  Ertheilung  der  Konzession  wird  nach  Maßgabe  der  Nr.  21  des
Sporteltarifs  auf  den  Betrag  von  1000  .  a  festgesetzt.
Stuttgart,  den  24.  Oktober  1899.
Mittnacht.

Hekannkmachung  des  Mirnisterinms  des  Inners,
betreffend  die  technische  Ausbilduns  der  Nahrunsemittel-Chemiker.  Vom  31.  Oktober  1899.
Auf  Grund  des  8.  16  Abs.  4  der  Prüfungsvorschriften  für  Nahrungsmittel-Chemiker

vom  21.  September  1894  (Reg.  Blatt  S.  287)  ist  den  staatlichen  Anstalten  zur  technischen
Untersuchung  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln  im  Sinne  des  Abs.  1  Ziff.  4  des  genannten
  Paragraphen  ·

die  landwirthschaftlich-chemische  Versuchsstation  der  landwirthschaftlichen  Anstalt

in  Hohenheim
gleichgestellt  worden.

Stuttgart,  den  31.  Oktober  1899.
·  Pischek.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  [Scheufele).