Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Aenderung des Statuts. 
8. 46. 
Ueber Anträge auf Abänderung dieses Statuts kann die Handwerkskammer nur im 
Beisein des Kommissars und nur dann beschließen, wenn 20 Mitglieder erschienen sind. 
Die Beschlüsse können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mit- 
glieder gefaßt werden. 
Sie bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern und sind im Regierungs- 
blatt und im Gewerbeblatt zu veröffentlichen. 
Oeffentliche Bekanntmachungen. 
8. 47. 
Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer erfolgen im Gewerbeblatt. 
Aussicht. 
§. 18. 
Die Aufsicht über die Kammer führt der Verwaltungsausschuß der Centralstelle 
für Gewerbe und Handel. 
Anlage III. 
Statut 
der Handwerkskammer Alm. 
Name, Sitz und Bezirk der Kammer. 
8. 1. 
Die Kammer führt den Namen: Handwerkskammer Ulm. 
Ihr Sitz ist zu Ulm. 
Ihr Bezirk umfaßt die Oberamtsbezirke Aalen, Biberach, Blaubeuren, Ehingen, 
Ellwangen, Geislingen, Heidenheim, Laupheim, Leutkirch, Münsingen, Neresheim, Ravens- 
burg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm, Waldsee und Wangen. 
88. 248 
lauten gleich mit den entsprechenden Paragraphen des Statuts der Handwerkskammer 
Stuttgart.
	        
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