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Lasker kam wieder mit seinem Antrag auf Erweiterung der Reichscompetenz
auf das gesamte bürgerliche Recht, gerichtliches Verfahren
u. s. w. Im Namen der Konservativen erklärte Willmanns, im Namen
der früheren sächsischen Gegner Ackermann, daß sie ihre Opposition
gegen den Antrag aufgeben würden. Dagegen sprachen wieder Windthorst
und Reichensperger (Krefeld), außerdem Mohl als Freund alles
Partikularen. Staatsminister Delbrück ergriff das Wort und erklärte:
„Die mehrfachen Schwierigkeiten, welche dem Antrag im Bundesrat
entgegenstanden, seien neuerdings soweit überwunden, daß die Annahme
des Antrags seitens des Bundesrats einstimmig oder wenigstens mit
der erforderlichen Stimmenmehrheit bevorstehe, und die verbündeten
Regierungen beabsichtigten für diesen Fall eine Kommission niederzusetzen
zur Ausarbeitung eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, da
ja doch die Einheit des gesamten bürgerlichen Rechtes der höchste Zweck
und das wesentlichste Ziel des Antrags sei.“ Nachdem Württemberg
und Sachsen sich für den Antrag ausgesprochen, blieb im Bundeerat
nur noch die Sprödigkeit Bayerns zu überwinden.
Ueber den Antrag Schulze betreffend Diäten und Reisekosten für
die Reichstags-Abgeordneten äußerte sich der Präsident des Reichskanzler-Amts,
Staats-Minister Delbrück, in der Reichstags-Sitzung
vom 26. März wie folgt:
„Meine Herren! Ich habe keinen Beruf, auf die ausführlichen Erörterungen,
welche über die Diätenfrage in früheren Reichstagen sowohl
des Norddeutschen Bundes, als in dem Reichstage von 1871 des
Deutschen Reiches stattgefunden haben, einzugehen. Der Herr Antragsteller
selbst hat darauf verzichtet, die Gründe, die er früher in beredier
Weise ausführlich entwickelt hat, hier zu wiederholen, und ich lege mir
dieselbe Enthaltsamkeit auf. Ich habe nur daran zu erinnern, daß in
dem konstituierenden Reichstage genau dieselben Befürchtungen ausgesprochen
wurden, wie heute. Es ist damals von verschiedenen Seiten
mit derselben Lebhaftigkeit betont worden, datz es unmöglich sein würde.
mit der Diätenlosigkeit entsprechende Wahlen für den norddeutschen
Reichstag zu srande zu bringen. Es konnte das damals noch mit
einem größeren Anschein von Berechtigung als heute geschehen, deshalb,
weil in dem konstituierenden Reichstage ein Teil der Abgeordneten —
ich glaube, brinahe sämtliche mit Ausnahme ver preußischen — Diäten
erhielten. Die Erfahrung hat, wie offen vorliegt, diese Besorgnisse
widerlegt, und für die Ueberzeugung der verbündeten Regierungen in
ihrer Mehrheit liegt jedenfalls gar kein Moiiv vor, zu glauben, daß
sich in Zukunit die Sache anders gestalten werde, als sie sich bis jetzt