Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

II.  Vermögensausweis
nach  dem  Bestande  vom  31.  Dezember  18.

A.  Das  Lesammtvermöhen  der  Kasse  (ausschlleßlich  des  Werthes  etwalger  Cunops.  setzt  sich

wie  folgt  zusamm
1.  Aktiva:
a.  der  Baarbestand  am  31.  Dezember
b.  in  Dypotheten,  Werthpapteren),  eisenafentaern,  Bank.
ri

"
c.  sonsicte  e  Forderung  en  r  atzforderun  *is)e  Smewben
Berufsgenosst  dirsen  ahtere  vesen  4.  —  8)

Martk.

 

 

—ie

 

2.  Passivs:
A.  o  und  Vorschüsse  (vergl.  Ia.  Ziffer  5,  6,  10)
Eraß  ern  Hieer  für  gewährte  zerict  loh  sün

ec.  ie  6  *W)*rt  sehen  von  essenmitgůedem.
Uerzken,  Apokheken  und  Krankenhäuf

 

Summe

 

3.  Hüernach  bekrägt  das  Gesammlvermögen  der  Kasse
Nach  dem  vorjährigen  Abschlusse  betrug  das  —.

 

Ergiebt  hegen  das  Vorjahr  an  esammtvermögen

mehr
!  wenlger1#

 

Mark  Pl.

 

Bei  bem  Verkauf  von  Werthpapieren  ist  gegen  den
im  vorjährigen  Abschlu  elngestellten  *
enistanden  Lee

Außer  ben  ataberahen  *  3  besitzt  dle  Kasse

ücke,  welch  blan  bhig  der  A#b  #aden
und  Lasten  einen  tühkl  mag  gew  hcea

 

 

B.  Das  —  penhelit  sich  wie  —9

Stammvermögen  Khüre  iäm  von  dem  Betrage  unter  A3
.  4  dem  vorjährtgen  Rbschluß  betrug  das  Stammvermögen

 

Ergiebt  gegen  das  Vorlahr  an  Stammvermögen)  1

 

2.  zu  elireo  gehören  nach  den  stattgefundenen  1Ueberwelsungen
tziehun
.ritl  dem  Gozhrigen  übschluß  belrug  der  Nesewesonds

 

Erglebt  gegen  das  Vorjahr  an  Resewefonds  —