114 Erster Teil: Das Lehrlingswesen im Handwerk.
in kleinen Handwerksbetrieben wiederholt einlaufen. In dem Inspektionsbericht
über Lippe (1905, S. 3) ist zu lesen, daß in Handwerksbetrieben,
für die besondere gesetzliche Bestimmungen über die
Arbeitsbauer jugendlicher Arbeiter nicht bestehen, mehrfach, zumal
n Tagen, an denen nach Beendigung der Arbeit die Werkstatt auf-Ferän
werden muß, eine recht lange Arbeitszeit ermittelt wurde.
Nicht ungewöhnlich sei eine solche von 14 Stunden. Eine Erhebung
im Bezirk Merseburg (Bericht 1904) förderte das Ergebnis zutage,
daß in Handwerksbetrieben vereinzelt noch unmäßig lange Arbeitszeiten
vorkommen. 3 Lehrlinge im Schneider- und Maurergewerbe
wurden je 12 Stunden täglich beschäftigt, allerdings nur zu gewissen
Zeiten besonders großer Arbeitshäufung. Es arbeiteten aber außerdem
270 Lehrlinge täglich 11—11½ Stunden. Eine Erhebung in
Hagen (Bericht 1904) ergab, daß von 274 Vhrlingen 392 täglich
weniger als 10 Stunden, 49,0% 10 Stunden, 11,8% 1 1 Stunden,
17,5% 11—12 Stunden und 3,2% mehr als 12 Süern arbeiteten.
während 10,2% in täglich wechselnder Arbeitsschicht beschäftigt
urden
Tuch die Schlafstellen der Hehrlinge geben oft * Beanstandungen
Anlaß. In Hagen (Bericht 1904) mußte bemängelt werden, daß eine
Reihe von Lehrlingen das Bett mit einer Skweiten Person zu teilen
hatten. In Oberfranken (Bericht 1908, 114) wurde die Unterkunftsstätte
der Lehrlinge wiederholt in En offenen Dachboden, in
dunklen Räumen ohne Möglichkeit der Durchlüstung oder in sonstigen
ungeeigneten Räumen gefunden. In einer Buchdruckerei war der
Lehrlingsschlafraum in unmittelbarer Verbindung mit dem Setzerraum
und hatte kein Fenster ins Freie. In zwei Bäckereien war die
Scklesstelle im Hausgange, nur durch einen Vorhang abgeschlossen.
Aus dem Jahre 1909 wird für denselben Bezirk ähnliches berichtet.
In einer Bäckerei stand dem Lehrling und dem Gehilsen zusammen
nur ein Bett zur Verfügung, außerdem war der Schlafraum zugleich
Durchgang für das weibliche Dienstpersonal nach ihrem Schlaf.
zimmer. In einer Stellmacherei (Bericht 1909) war der unter Dach
gacenen Schlafraum nur mittels Leiter von der Werkstatt aus zugängig,
in einer Bäckerei lag er direkt unter Dach unmittelbar hinter
dem Mehlboden. Für den Bezirk Gumbinnen und Allenstein wird in
den Berichten aus dem Jahre 1910 die Schlafgelegenheit der Lehrlinge
und Gesellen dahin charakterisiert, daß sie zuweilen selbst den
mildesten Ansprüchen nicht genüge.
Die Tätigkeit der Beauftragten wird in den Berichten der Gewerbeinspektoren
im allgemeinen anerkannt. Im einzelnen ergibt
sich, daß sie auch nach den Wahrnehmungen der Gewerbeaufsichtsbeamten
sich in den Bahnen bewegte, wie sie durch die Beantwortung
der Fragebogen gekennzeichnet zu sein scheint. In Württemberg
haben sie ihre Ziele nach den Berichten noch etwas weiter gesteckt. So
wurde von ihnen in den kleineren Bierbrauereien, sowie in den
Mühlen und Bäckereien der Erfolg erzielt, daß die jungen Leute
mehr geschont und in den ersten Jahren ihrer Lehrzeit nicht zu den
schweren Berufsarbeiten herangezogen wurden. Auch sind sie gegen