Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

114  Erster  Teil:  Das  Lehrlingswesen  im  Handwerk.

in  kleinen  Handwerksbetrieben  wiederholt  einlaufen.  In  dem  Inspektionsbericht
  über  Lippe  (1905,  S.  3)  ist  zu  lesen,  daß  in  Handwerksbetrieben,
  für  die  besondere  gesetzliche  Bestimmungen  über  die
Arbeitsbauer  jugendlicher  Arbeiter  nicht  bestehen,  mehrfach,  zumal

n  Tagen,  an  denen  nach  Beendigung  der  Arbeit  die  Werkstatt  auf-Ferän
  werden  muß,  eine  recht  lange  Arbeitszeit  ermittelt  wurde.
Nicht  ungewöhnlich  sei  eine  solche  von  14  Stunden.  Eine  Erhebung
im  Bezirk  Merseburg  (Bericht  1904)  förderte  das  Ergebnis  zutage,
daß  in  Handwerksbetrieben  vereinzelt  noch  unmäßig  lange  Arbeitszeiten
  vorkommen.  3  Lehrlinge  im  Schneider-  und  Maurergewerbe
wurden  je  12  Stunden  täglich  beschäftigt,  allerdings  nur  zu  gewissen
Zeiten  besonders  großer  Arbeitshäufung.  Es  arbeiteten  aber  außerdem
  270  Lehrlinge  täglich  11—11½  Stunden.  Eine  Erhebung  in
Hagen  (Bericht  1904)  ergab,  daß  von  274  Vhrlingen  392  täglich
weniger  als  10  Stunden,  49,0%  10  Stunden,  11,8%  1  1  Stunden,
17,5%  11—12  Stunden  und  3,2%  mehr  als  12  Süern  arbeiteten.
während  10,2%  in  täglich  wechselnder  Arbeitsschicht  beschäftigt

urden
Tuch  die  Schlafstellen  der  Hehrlinge  geben  oft  *  Beanstandungen
Anlaß.  In  Hagen  (Bericht  1904)  mußte  bemängelt  werden,  daß  eine
Reihe  von  Lehrlingen  das  Bett  mit  einer  Skweiten  Person  zu  teilen
hatten.  In  Oberfranken  (Bericht  1908,  114)  wurde  die  Unterkunftsstätte
  der  Lehrlinge  wiederholt  in  En  offenen  Dachboden,  in
dunklen  Räumen  ohne  Möglichkeit  der  Durchlüstung  oder  in  sonstigen
ungeeigneten  Räumen  gefunden.  In  einer  Buchdruckerei  war  der
Lehrlingsschlafraum  in  unmittelbarer  Verbindung  mit  dem  Setzerraum
  und  hatte  kein  Fenster  ins  Freie.  In  zwei  Bäckereien  war  die
Scklesstelle  im  Hausgange,  nur  durch  einen  Vorhang  abgeschlossen.

Aus  dem  Jahre  1909  wird  für  denselben  Bezirk  ähnliches  berichtet.
In  einer  Bäckerei  stand  dem  Lehrling  und  dem  Gehilsen  zusammen
nur  ein  Bett  zur  Verfügung,  außerdem  war  der  Schlafraum  zugleich
  Durchgang  für  das  weibliche  Dienstpersonal  nach  ihrem  Schlaf.
zimmer.  In  einer  Stellmacherei  (Bericht  1909)  war  der  unter  Dach
gacenen  Schlafraum  nur  mittels  Leiter  von  der  Werkstatt  aus  zugängig,
  in  einer  Bäckerei  lag  er  direkt  unter  Dach  unmittelbar  hinter
dem  Mehlboden.  Für  den  Bezirk  Gumbinnen  und  Allenstein  wird  in
den  Berichten  aus  dem  Jahre  1910  die  Schlafgelegenheit  der  Lehrlinge
  und  Gesellen  dahin  charakterisiert,  daß  sie  zuweilen  selbst  den
mildesten  Ansprüchen  nicht  genüge.

Die  Tätigkeit  der  Beauftragten  wird  in  den  Berichten  der  Gewerbeinspektoren
  im  allgemeinen  anerkannt.  Im  einzelnen  ergibt
sich,  daß  sie  auch  nach  den  Wahrnehmungen  der  Gewerbeaufsichtsbeamten
  sich  in  den  Bahnen  bewegte,  wie  sie  durch  die  Beantwortung
der  Fragebogen  gekennzeichnet  zu  sein  scheint.  In  Württemberg
haben  sie  ihre  Ziele  nach  den  Berichten  noch  etwas  weiter  gesteckt.  So
wurde  von  ihnen  in  den  kleineren  Bierbrauereien,  sowie  in  den
Mühlen  und  Bäckereien  der  Erfolg  erzielt,  daß  die  jungen  Leute
mehr  geschont  und  in  den  ersten  Jahren  ihrer  Lehrzeit  nicht  zu  den
schweren  Berufsarbeiten  herangezogen  wurden.  Auch  sind  sie  gegen