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Wie wenig immerhin solche Verordnungen mit den Grundsätzen unserer
heutigen freieren Handelsverhältnisse übereinstimmen und ohne Zweifel die jetzige
Cultur auf die nachtheiligste Weise fesseln würden, so ist doch nicht zu leugnen,
daß in jener Zeit einer noch sehr mangelhaften Entwickelung aller Gewerbsund
Handelsverhältnisse mancher große Segen daraus hervorging. Der König
selbst sah sich als Regulator aller dieser Dinge an, um so mehr, da die unsichere
politische Stellung Preußens die möglichste Unabhängigkeit von dem Auslande
ihm zur ersten Pflicht machte. Zu festen Preisen mußte ihm das Getreide für
den Kriegsstand in seine Speicher geliefert werden, in welchen der Ackerbauer
bei wohlfeilen Zeiten Absatz fand, die sich aber sogleich öffneten, wenn theure
Jahre auf der Masse der geringeren Unterthanen lasteten; denn die Sorge für
die Armen erschien ihm als erste und heiligste Pflicht, der zu Liebe von den
Besitzenden und Wohlhabenderen er auch Opfer zu verlangen sich berechtigt
glaubte; denn nicht der Staat, welcher die meisten Millionaire, sondern der,
welcher die wenigsten hungernden Proletarier hat, erschien ihm der glücklichste.
Allein ein solches System fordert einen höheren Genius, welcher jeden Augenblick
mit klarem Bewußtsein über den Verhältnissen schwelt urd die Härten
solcher Maßregeln zu mildern weiß — ein solcher jedoch war Friedrich der Groͤße.
Er selbst giebt in seinen Schriften, wo er über die Theuerungsjahre von
1771 und 1772 spricht, Auskunft über seine Einrichtungen; „der König, sagt
er dort, hatte große Magazine, sowohl in seinen Erbländern, als in Schlesien,
angelegt; 76,000 Wispel waren aufgeschüttet, um die Armen auf ein Jahr zu
unterhalten, 9000 Wispel blos für Berlin. Diese Anstalten retteten das Volk
vor der Hungersnoth. Das Heer wurde aus den Magazinen ernährt, und
außer dem unter das Volk vertheilten Korne ward noch zur Saat aus denselben
geliefert. Auch im folgenden Jahre war die Ernte schlecht; wenn aber der
Scheffel Roggen in den preußischen Staaten zwei Thaler galt, so war das Elend
benachbarter Staaten noch weit drückender. In Sachsen und Böhmen galt der
Scheffel fünf Thaler. Sachsen verlor in der erzgebirgischen Hungersnoth 1772
an 100,000 Einwohner, Böhmen 180,000, und 40,000 Bauern fanden Auf—-nahme
in den Staaten des Königs."“ Wer wird nicht den Segen dieser Staatswirthschaft
bereitwillig anerkennen, zu einer Zeit, wo der Handel und Betrieb,
sich selbst überlassen, diese väterliche Fürsorge noch nicht ersetzen konnte.
Hieraus erklären sich auch die auf älteren Grundlagen ruhenden Verbote
gegen Auf= und Vorkauf der nothwendigen Lebensbedürfnisse vom Jahre 1747
an, um den Consumenten möglichst unmittelbar von dem Producenten kaufen
zu lassen, und dadurch jeglichem Wucher zu wehren. Wie in Betreff der nothwendigen
Lebensmittel, trug der König Sorge, daß den armen Leuten in den
Städten das Brennholz nicht vertheuert würde. Im Jahre 1766 wurde eine
Brennholzgesellschaft für Berlin und Potsdam auf sechs Jahre gegründet und
17783 erneuert. Schon vor dem Ablauf ihres Privilegiums, im Januar 1785,
beschloß der König, den Brennholzverkauf für eigene Rechnung zu übernehmen