166 Verkauf von Ferngläsern u. Objektiven für Photographie.
stattgegeben werden, wenn eine amtliche Bescheinigung
der für den ständigen Wohnort des Antragstellers
zuständigen Ortspolizeibehörde oder des Bezirksamtes
— in München der Polizeidirektion — beigebracht
wird, daß bei diesen Behörden Bedenken
gegen den Verkauf mit Rücksicht auf die Person des
Antragstellers nicht vorliegen. Die Bescheinigungen
sind auf ein Stück für dieselbe Person zu beschränken.
Handelt es sich um ein Zielfernrohr, so muß der
Käufer im Besitz eines Jagdscheines sein, dessen
Nummer auf dem Antrage besonders anzugeben ist.
Bei den Anträgen ist folgender Wortlaut einzuhalten:
„Ich bitte um Genehmigung zum Erwerbe eines
(genaue Bezeichnung des Gegenstandes)
(Vergrößerung, Brennweite, Lichtstärke)
Nummer der Werkstättt aus
Beständen der Firma Ich versichere,
daß ich diesen Gegenstand ohne Einwilligung des
stellv. Generalkommandos während des Krieges
weder verkaufen, noch verschenken, noch auf irgend
eine andere Art an einen Dritten weitergeben werde.
Ort und Tag Name . ... . ......
Wohnung
Jagdschein-r.
(Raum für den amtlichen Bescheid)