Full text : Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

166  Verkauf  von  Ferngläsern  u.  Objektiven  für  Photographie.

stattgegeben  werden,  wenn  eine  amtliche  Bescheinigung
der  für  den  ständigen  Wohnort  des  Antragstellers
zuständigen  Ortspolizeibehörde  oder  des  Bezirksamtes
  —  in  München  der  Polizeidirektion  —  beigebracht
  wird,  daß  bei  diesen  Behörden  Bedenken
gegen  den  Verkauf  mit  Rücksicht  auf  die  Person  des
Antragstellers  nicht  vorliegen.  Die  Bescheinigungen
sind  auf  ein  Stück  für  dieselbe  Person  zu  beschränken.
Handelt  es  sich  um  ein  Zielfernrohr,  so  muß  der
Käufer  im  Besitz  eines  Jagdscheines  sein,  dessen
Nummer  auf  dem  Antrage  besonders  anzugeben  ist.

Bei  den  Anträgen  ist  folgender  Wortlaut  einzuhalten:


„Ich  bitte  um  Genehmigung  zum  Erwerbe  eines
(genaue  Bezeichnung  des  Gegenstandes)
(Vergrößerung,  Brennweite,  Lichtstärke)
Nummer  der  Werkstättt  aus
Beständen  der  Firma  Ich  versichere,
daß  ich  diesen  Gegenstand  ohne  Einwilligung  des
stellv.  Generalkommandos  während  des  Krieges
weder  verkaufen,  noch  verschenken,  noch  auf  irgend
eine  andere  Art  an  einen  Dritten  weitergeben  werde.

Ort  und  Tag  Name  .  ...  .  ......

Wohnung
Jagdschein-r.

 

(Raum  für  den  amtlichen  Bescheid)