5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 121
für die beim Betriebe nötigen Hilfsstoffe, für Zugkraft usf. Ein wesentlicher
Teil auch dieser Kosten ist seinem Gesamtbetrage nach unabhängig
von dem Umfange des Verkehrs, vermindert sich also mit der
Zunahme des Umfanges des Verkehrs für die einzelne Leistung. Hierher
gehört z. B. ein Teil der Steuern, die das Unternehmen zahlen muß,
ferner ein wichtiger Teil der allgemeinen Verwaltungskosten, da ein bestimmter
Verwaltungsaufwand nötig ist, um das Unternehmen überhaupt
in Gang zu setzen und zu halten. Das gleiche gilt von den Kosten
der Aufsicht über die Fahrbahn, soweit sie überhaupt nötig sind, und
der Unterbaltung der Anlagen und Betriebsmittel, soweit sie nicht
gesteigert werden durch eine Abnutzung, die über das in den natürlichen
Verbältnissen begründete Maß hinausgeht. Nur im letzteren Falle werden
die Unterhaltungskosten der Anlagen und Betriebsmittel vom Verkehrsumfange
beeinflußt, ohne indessen in demselben Maße wie dieser zu
wachsen. Die Kosten für das zum eigentlichen Betriebsdienste erforderliche
Personal, für Brenn-. Schmier-, Heizungs- und Beleuchtungsmittel
usw. sind zwar nicht völlig unabhängig vom Verkehrsumfang, aber sie
wachsen ebenfalls in ihrem Gesamtbetrage viel langsamer als diese, so
lange der Verkehrsumfang innerhalb der Grenzen der Leistungsfähigkeit
bleibt, wie sie durch die vorhandenen Anlagen, Betriebsmittel, Personalbestände
usw. gegeben sind. Wird diese Grenze überschritten, so steigt
der Gesamtbetrag dieser Kosten auf einen höheren Stand, wächst aber
von hier aus wiederum langsamer als der Verkehrsumfang.
Die sämtlichen vom Verkehrsumfange nicht unmittelbar beeinflußten
Kostenteile sind die Grundkosten, die den festen und im wesentlichen
auch bei Verschiebungen des Verkehrsumfangs unveränderlichen Teil
der Selbstkosten bilden. Er umfaßt also die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals
und den besprochenen Teil der Verwaltungs- und Betriebsausgaben.
Zur Deckung dieser Grundkosten hat jede Verkehrsleistung beizutragen,
und der auf jede Verkehrsleistung entfallende Anteil wird umso
kleiner, je größer die Zabl der Verkehrsleistungen innerhalb der durch
die vorhandenen Anlagen, Betriebsmittel usw. gezogenen Grenze der
Leistungsfähigkeit ist. Wird die Grenze überschritten, so steigen nach
dem gesagten die Grundkosten auf einen höheren Gesamtbetrag, für
dessen Verteilung auf die einzelnen Verkehrsleistungen das gesagte so
lange gilt, bis auch die erhöhte Grenze der Leistungsfähigkeit wieder
überschritten wird.
Unmittelbar vom Verkehrsumfang abhängig sind dagegen die eigentlichen
Arbeitskosten, d. h. die Kosten derjenigen Arbeitsleistungen (von
Menschen, Maschinen usw.), die zur Verwirklichung der einzelnen Verkehrsleistung
erforderlich sind. Diese Kosten bilden den veränderlichen
Teil der Selbstkosten. Je mehr die Arbeitskosten hinter den Grundkosten
zurücktreten, desto mehr muß eine Steigerung des Verkebrsum-