Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

I.  Civilproceß.  B.  Neueres  Recht.  121

8  111.  Einfluß  des  Armenrechtes  auf  die  Verpflichtung
der  nichtarmen  Partei  zur  Bezahlung  von  Schreibgebühren
für  eine  Urtheilgauefertigung  E.  VI,  307.

·  sleectpunctder  Kostcnfcstichung  im  Armenrechte
4.

's  119.  Bezugnahme  auf  Schriftsätze  LVIII,  191.
Verwenenng  des  Inhalts  von  Abhibendacten  zum  Urtheil
348
v  §#  119,  258,  320.  Berücksichtigung  einer  nicht  protocollirten
  Zeugenaussage  in  einer  späteren  Verhandlung  E.

1
8  121  Ziff.  6.  Manger  der  Unterschrift  des  Anwalts
im  Bernfungsschriftsab  E.  X,  227.

124.  Streitverkündigungsschriftsab  kein  vorbereitender
Schriftlah.  wieer  nicht  bel  Gericht  niederzulegen  I1,

Abk.  3.  r  Benühuno  von  srerhusnen  #1.  im
Civiidrac  LI,  16

E  129.  5J  ddestreiten  kein  Zugestehen  II,  481.

130.  Fragerecht  und  Fragepflicht  des  Richters  LII,
123,  LIX,  317.  Richterliche  Fragepflicht  LVIII,  205,  E.
XII,  221.  Bedeutung  der  richterlichen  Fragestellung  LI,
79.  Revision  wegen  nicht  goriger  Ausübung  des  richterlichen
  Fragerechtes  LIII

7  136.  er  1  und  Entscheidung  über  Gegenforderungen
  LX,  256.  Verwelsung  der  Retentionseinrede
zum  gesonderten  Verfahren  E.  VI,  124.  Rechtlicher  Zusammenhang
  zwischen  Forderung  und  Gegenforderung  im
Sinne  dieser  Bestimmung;  Bedentung  der  Anordnung,  daß
über  Klagsforderung  und  Spenforberung  in  getrennten
Processen  Gerhandelt  werde  LI,  468

&  136  Abs.  2.  Voraussetzungen  der  Verweisung  der
Compensationseinrede  zu  getrenntem  Processe;  Berufung
gegen  diese  Verweisung  E.  X,  22.  Anordnung,  daß  im
Falle  dieser  Bestimmung  die  im  Wege  der  Compensationseinrede
  einelührte  Gegenforderung  getrennt  geltend  zu
machen  sei  LI,  470.

139.  Processuale  Behandlung  der  Vorfrage  der  Unzulässigkeit
  des  Rechtswegs  oder  der  Nothwendigkeit  einer
Vorentscheidung  durch  eine  Verwaltungsbehörde  IX,  312.
Aussetzung  bis  zur  Entscheidung  des  Rechtsstreites  über  bie
retentionsweise  geltend  gemachte  Forderung  E.  XII,  9
Unanwendbarkeit  dieses  &  auf  die  administrative  Ie
scheidung  über  Verschulden  öffentlicher  Bediensteter  LIII,  362.
Rechtsmittel  gegen  Aussetzung  nach  diesem  &  LIV,  25.
Entscheidung  über  öffentlich-rechtliche  Einwendungen  in  einem
Civilrechtsstreite,  speciell  über  die  Eigenschaft  eines  öffentlichen
  Wegs  oder  Platzes  LIX,  395