I. Civilproceß. B. Neueres Recht. 121
8 111. Einfluß des Armenrechtes auf die Verpflichtung
der nichtarmen Partei zur Bezahlung von Schreibgebühren
für eine Urtheilgauefertigung E. VI, 307.
· sleectpunctder Kostcnfcstichung im Armenrechte
4.
's 119. Bezugnahme auf Schriftsätze LVIII, 191.
Verwenenng des Inhalts von Abhibendacten zum Urtheil
348
v §# 119, 258, 320. Berücksichtigung einer nicht protocollirten
Zeugenaussage in einer späteren Verhandlung E.
1
8 121 Ziff. 6. Manger der Unterschrift des Anwalts
im Bernfungsschriftsab E. X, 227.
124. Streitverkündigungsschriftsab kein vorbereitender
Schriftlah. wieer nicht bel Gericht niederzulegen I1,
Abk. 3. r Benühuno von srerhusnen #1. im
Civiidrac LI, 16
E 129. 5J ddestreiten kein Zugestehen II, 481.
130. Fragerecht und Fragepflicht des Richters LII,
123, LIX, 317. Richterliche Fragepflicht LVIII, 205, E.
XII, 221. Bedeutung der richterlichen Fragestellung LI,
79. Revision wegen nicht goriger Ausübung des richterlichen
Fragerechtes LIII
7 136. er 1 und Entscheidung über Gegenforderungen
LX, 256. Verwelsung der Retentionseinrede
zum gesonderten Verfahren E. VI, 124. Rechtlicher Zusammenhang
zwischen Forderung und Gegenforderung im
Sinne dieser Bestimmung; Bedentung der Anordnung, daß
über Klagsforderung und Spenforberung in getrennten
Processen Gerhandelt werde LI, 468
& 136 Abs. 2. Voraussetzungen der Verweisung der
Compensationseinrede zu getrenntem Processe; Berufung
gegen diese Verweisung E. X, 22. Anordnung, daß im
Falle dieser Bestimmung die im Wege der Compensationseinrede
einelührte Gegenforderung getrennt geltend zu
machen sei LI, 470.
139. Processuale Behandlung der Vorfrage der Unzulässigkeit
des Rechtswegs oder der Nothwendigkeit einer
Vorentscheidung durch eine Verwaltungsbehörde IX, 312.
Aussetzung bis zur Entscheidung des Rechtsstreites über bie
retentionsweise geltend gemachte Forderung E. XII, 9
Unanwendbarkeit dieses & auf die administrative Ie
scheidung über Verschulden öffentlicher Bediensteter LIII, 362.
Rechtsmittel gegen Aussetzung nach diesem & LIV, 25.
Entscheidung über öffentlich-rechtliche Einwendungen in einem
Civilrechtsstreite, speciell über die Eigenschaft eines öffentlichen
Wegs oder Platzes LIX, 395