Volltext : Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4.  Kapitel.  Die  Aufgaben  d.  öffentl.  Gewalt  gegenüber  dem  Wasserverkehrswesen.  467

zu  steigern.  Das  wird  ein  Ausnahmefall  sein.  Man  kann  sich  weiter
den  Fall  denken,  daß  bei  einem  leistungsfähigen,  den  heutigen  Ansprüchen
  entsprechenden  Kanale  von  erbheblicher  Fernwirkung  die
Anlagekosten  schon  durch  frühere  Abgaben  gänzlich  getilgt  sind,  und
daß  die  Unterhaltungskosten  wegen  der  besonders  guten  Ausführung
des  Baues  und  wegen  günstiger  natürlicher  Verhältnisse  sehr  gering
sind;  auch  dann  wird  es  möglich  sein,  auf  Befahrungsabgaben  ganz  zu
verzichten.  Aber  das  ist  ebenfalls  ein  Ausnahmefall.  Die  meisten  vorhandenen
  Kanäle  erfordern  ansehnliche  Unterhaltungskosten  und  häufige
neue  Kapitalaulwendungen,  um  sie  den  heutigen  hochgesteigerten  Anforderungen
  anzupassen,  und  in  solchen  Fällen  ist  es  mindestens  verfrüht,
  auf  Abgaben  für  die  Befahrung  ganz  zu  verzichten.  Bei  Ländern,
  deren  Kanalnetz  noch  wichtiger  Verbesserungen  und  Erweiterungen
bedarft,  wird  man  diesen  Weg  im  allgemeinen  nicht  rechtfertigen
können.  Die  Besorgnis,  den  Verkehr  durch  die  Zeitverluste  bei  der  Abgabenerhebung
  zu  erschweren,  kann  bei  den  meisten  Kanälen  nicht  geltend
gemacht  werden.  Der  Zustand  der  Fahrbahn  auf  den  Kanälen,
namentlich  wenn  sie  stärkere  Steigungen  zu  überwinden  haben,  bedingt
ohnehin  eine  verhältnismäßig  langsame  Fortbewegung  der  Fahrzeuge
und  bietet  mancherlei  Aufenthaltspunkte,  an  denen  die  Gebübrenerhebung
leicht  mit  erledigt  werden  kann.

Die  außerhalb  des  Schiffahrtsbereichs  liegenden  Nebenvorteile  der
Kanäle  sind  gerade  bei  Schiffahrtskanälen  in  der  Regel,  wenn  überhaupt
nur  in  begrenztem  Maße  möglich  und  würden  es  nicht  rechtfertigen
ihretwegen  den  Verkehrskreisen,  die  den  Vorteil  der  Schiffahrtsstrabe
genieben,  die  freie  Befahrung  zu  schenken  und  zur  Deckung  der  Unterhbaltungskosten
  und  der  Verzinsung  und  Tilgung  der  Baukosten  die  aus
Steuern  der  Bevölkerung  überhaupt  gewonnenen  Mittel  heranzuziehen.
Vor  allem  aber  kommt  in  Betracht,  dab  der  Kapitalaufwand,  der  heute
in  die  Kanäle  gesteckt  werden  mut,  nach  den  früher  mitgeteilten  Zahlen
einen  sehr  bedeutenden  Umfang  erreicht.  Nur  ausnahmsweise  wird
sich  ein  wirtschaftlich  aufstrebendes  Land  gestatten  können,  diese
großen  Kapitalbeträge  ohne  jeden  unmittelbaren  Ertrag  zu  lassen.  Ist
das  Land  nicht  sehr  reich,  und  fließen  ihm  nicht  aus  anderen  Einnahmequellen
  sehr  großbe  Mittel  ohne  zu  starke  Anspannung  der  Steuerkraft
des  Volkes  zu,  so  muß  es  die  Ertraglosigkeit  der  großen  Anlagekapitalien
der  Kanäle  damit  bezahlen,  daß  es  bei  den  vielen  anderen  kostpieligen
Aufgaben,  deren  Lösung  der  Gesamtheit  gerade  durch  den  wirtschaftlichen
  Aufschwung  zufällt,  in  unerwünschter  und  der  Volkswirtschaft  schädlicher
  Weise  durch  Mangel  oder  Knappheit  an  Mitteln  beschränkt  wird.
Verkebrsaufgaben  sind  gewiß  Kulturaufgaben,  aber  es  sind  nicht  die
einzigen  Kulturaufgaben,  die  ein  großber  Staat  zu  lösen  hat,  und  man
darf  diese  nicht  dadurch  beeinträchtigen,  daß  man  bei  jenen  grobe  Ver-30*