Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

198  Die  Oeferreitish-Angarishe  Menarhie.  (Mai  21.  -24.)

seitigen  Ansprachen  lassen  auch  keinen  Zweifel,  daß  es  sich  um  eine  politische
Demonstration  handelt.  Der  „Pester  Lloyd“  bespricht  das  Ereignis  folgendermaßen:


„Lange  Zeit  ist  Wien  der  Sitz  einer  Richtung  gewesen,  welche  auf  die
systematische  Verkleinerung  und  Verbitterung  Ungarns  ausging;  die  deutschen
und  die  ungarischen  Volkskreise,  auf  deren  Harmonie  die  erleuchtetsten  Männer
der  Monarchie  ihre  Hoffnung  gesetzt  hatten,  wurden  vielfach  von  dort  aus
einander  entfremdet:  mit  einem  einzigen  Schritt  hat  die  Wiener  Gemeindevertretung
  nunmehr  diesem  Zustande  ein  Ende  gemacht,  und  sie  hat  bekundet,
daß  jenes  liebenswürdige  und  in  seiner  jovialen  Art  politisch  einsichtige  und
kluge  Wiener  Volk  keinen  Anteil  haben  will  an  solchen  Verirrungen.  Von
keiner  berufeneren  Stelle  konnte  diese  Manifestation  ausgehen  und  von  keiner
Stelle  aus  würde  sie  uns  wohlthuender  berührt  haben.  Wenn  Wien  und
Budapest,  die  stolzesten  Repräsentanten  deutscher  und  ungarischer  Gesinnung
und  Gesittung,  einig  sind,  wer  darf  da  wagen,  den  Gegensatz  zwischen
Deutschtum  und  Ungartum  in  der  Monarchie  zu  propagieren!  Wenn  Wien
und  Budapest  einander  verstehen,  bilden  sie  aber  auch  eine  Macht,  an  welcher
alle  Rückfälligen  der  politischen  Reaktion  nicht  zu  rütteln  vermögen.“

21.  Mai.  (Ungarn.)  Der  Reichstag  wird  geschlossen  und

auf  den  25.  September  zur  zweiten  Session  einberufen.

Außer  der  Feststellung  des  Budget  und  der  Reform  der  Magnatentafel
  hat  die  Session  folgende  Ergebnisse  gehabt:  Von  großer  Bedeutung
für  die  innere  Verwaltung  sind  die  neugeschaffenen  Gesetze  über  die  Pensionierung
  der  Staatsbeamten,  über  die  Regelung  des  Wasserrechts,  über  die
Aufhebung  der  Hauskommunionen  in  der  Grenze.  Es  wurde  die  Einführung
der  Postsparkassen  beschlossen,  die  Regulierung  der  oberen  Donau  bei  Gönyö-Radvany
  und  des  Raabflusses  ins  Werk  gesetzt,  zwei  Gesetze,  die  dem  Lande
einen  Kostenaufwand  von  mehr  als  22  Millionen  Gulden  auferlegen.  Es
wurden  ferner  zahlreiche  Gesetze  über  den  Bau  von  Vizinalbahnen  votiert,
die  Verstaatlichung  der  Alföldbahn  realisiert  und  damit  wieder  ein  wichtiger
Schritt  auf  dem  vorläufig  zu  einem  Ruhepunkt  gediehenen  Wege  der  Eisenbahn-Verstaatlichung
  unternommen.

24.  Mai.  (Böhmen.)  Wahlaufruf  der  Czechen.

Der  Wahlaufruf  gibt  zunächst  eine  Übersicht  der  Leistungen  des  verflossenen
  Reichsrats:  Erleichterungen  für  den  ackerbautreibenden  Teil  der
Bevölkerung  durch  Ersparnis  von  mehr  als  zwei  Millionen  Grundsteuer,
Erwirkung  des  notwendigen  Schutzes  durch  das  Wuchergesetz,  die  Zollordnung,
  die  Gewerbe-Novelle,  das  Kongrua-Gesetz,  die  Verstaatlichung  der
Bahnen,  die  böhmische  Transversalbahn,  die  Errichtung  der  czechischen  Universität
  und  vieler  czechischen  Fachschulen,  die  Erweiterung  des  Wahlrechts
auf  die  Fünfgulden-Männer.  Hierauf  werden  die  Aufgaben  der  czechischen
Vertreter  im  künftigen  Reichsrate  wie  folgt  formuliert:

„Die  Erhaltung  der  österreichischen  Monarchie  in  ihrer  vollen  Souveränetät
  bildet  für  uns  die  unentbehrliche  Vorbedingung  unserer  nationalen
Existenz;  wir  werden  daher  stets  bereit  sein,  ihr  alles  zu  gewähren,  was  ihre
Unabhängigkeit  und  Sicherheit,  sowie  auch  ihr  allseitiges  Gedeihen  fordert,
und  werden  jederzeit  fest  und  treu  stehen  zu  unserer  allerhöchsten  Herrscherfamilie,
  welche  das  mächtigste  Band  dieser  Monarchie  bildet.  Die  in  der
historischen  Tradition  unseres  Königreiches,  im  Oktober-Diplome  und  in  der
Verfassung  selbst  begründete  Autonomie,  welche  mit  der  Einheit  und  Machtstellung
  des  Reiches  wohl  vereinbar  ist,  zu  verteidigen,  wird  auch  fernerhin
für  uns  eine  ernste  Pflicht  sein;  denn  es  ist  dieß  unsere  Uberzeugung,  daß