Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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21. 
Negierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 9. September 1901. 
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung 
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im südlichen Rußland. Vom 12. August 1901. — Ver- 
fügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Dienstvorschrift über Marsch- 
gebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen, vom 22. Februar 1887. Vom 16. August 
1901. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend eine Aenderung 
des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Vom 23. August 1901. — Bekanntmachung 
des Ministeriums des Innern, betreffend Tarifermäßigungen für Handlungsreisende auf österreichischen, 
ungarischen und bosnisch-herzegovinischen Eisenbahnen. Vom 27. August 1901. — Verfügung des Ministeriums 
des Innern, betreffend den Geschäftsbetrieb der Rechtsagenten. Vom 1. September 1901. — Berichtigung. 
  
  
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des üfriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige deutsche im 
südlichen Rußland. Vom 12. August 1901. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 20. Juli 1901 (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1901 
Nr. 32 S. 278) zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 12. August 1901. 
Für den Staatsminister des Innern: 
Mosthaf. v. Schnürlen. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Central-Blatt 1876 S. 4)7) wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Zeit vom 14. August bis 28. September d. J. 
an Stelle des Oberarztes Dr. Wagner zu Odessa dem Oberarzte des Evangelischen Krankenhauses 
Dr. Fricker daselbst auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden 
ist, die im §. 42 unter Ziffer 1 a und b bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte 
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im 
südlichen Rußland haben. 
Berlin, den 20. Juli 1901. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf. 
) Württ. Reg. Blatt von 1876 S. 53. 
 
	        
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