Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Vorschriften für die dem Wilhelmsstift in Tübingen angehörigen Studierenden der 
pPhilologie und der realistischen Fächer. Vom 9. Februar 1901. 
Die in der Ministerialverfügung vom 14. Juli 1868 über die Heranbildung von 
Lehramtskandidaten innerhalb des Wilhelmsstifts in Tübingen ertheilten Vorschriften 
sind auf Grund der Prüfungsordnungen für das humanistische Lehramt vom 21. März 
1898 und für das realistische Lehramt vom 12. September 1898 nach Vernehmung des 
Katholischen Kirchenraths und der Ministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen 
im Einverständniß mit dem Bischöflichen Ordinariat einer Abänderung unterzogen worden. 
An ihre Stelle treten hienach folgende Bestimmungen: 
S. 1. 
Unter den Zöglingen des Wilhelmsstifts wird alljährlich einer dem Bedürfniß des 
Lehrdienstes entsprechenden Zahl, welche in der Regel 2 bis 4 nicht übersteigen wird, 
Gelegenheit gegeben, sich neben der Vorbereitung für den geistlichen Stand auf ein 
höheres Lehramt im humanistischen oder realistischen Fach planmäßig vorzubereiten. 
S. 2. 
Diejenigen Zöglinge, welche sich auf ein höheres Lehramt vorzubereiten beabsichtigen, 
haben sich alsbald nach ihrem Eintritt in das Wilhelmsstift bei der Konviktskommission 
zu melden, welche die vorläufige Erlaubniß zur Vorbereitung auf das Lehramt auf 
Grund der vorliegenden Zeugnisse zu ertheilen oder zu verweigern befugt ist. 
Diejenigen Zöglinge, welche von der Konviktskommission die bezeichnete Erlaubniß 
erhalten, haben probeweise im ersten und zweiten Semester das philologische Seminar 
beziehungsweise das Seminar für neuere Sprachen und das mathematisch-physikalische 
Seminar oder wenigstens das eine der beiden letzteren nach den in dem betreffenden 
Seminar geltenden Vorschriften zu besuchen. 
Nach Ablauf des Probejahres haben sich die betreffenden Zöglinge bei der Konvikts- 
kommission darüber zu erklären, ob sie nun endgiltig unter die Zahl der auf das huma- 
nistische oder realistische Lehramt sich vorbereitenden Zöglinge aufgenommen zu werden 
wünschen. 
Die Konviktskommission legt diese Erklärungen mit einem Gutachten über Verhalten, 
Befähigung, Fleiß und Fortschritte der einzelnen Bewerber nach Maßgabe ihrer eigenen
	        
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