Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Muster 11 zu S. 67. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Toosungsschein. 
Der Militärpflichtige (Stand oder Gewerbee (Vor= und Familiennamen) , 
geborenam........tm18..zsu(Ort,Kreis,Regierungsbezirk,Bundesstaat),hatbeiderLoosung 
im Aushebungsbezirk die Nummer .. (geschrieben)) erhalten. 
* Derselbe erschien zur Musterung * Körperliche Fehler WWW7 
Im RN v“oanngstn Brigade- l Vorläufige Entscheidung Bemerkungen 
Nr. der alphabetischen 5 OD „ 
Jahre Liste bezirk messen der Ersatzkommission 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter 
Vorzeigung dieses Scheines bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. · 
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgültige Entscheidung über 
seine Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen= oder Marine= 
theile zur Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Militärpapiers oder Scheines von 
der Wiederholung der Anmeldung entbunden ist. 
Wechselt Inhaber im Laufe eines der Jahre, in welchem er sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs- 
stammrolle angemeldet bezw. anzumelden hat, den dauernden Aufenthaltsort oder Wohnsitz, so hat er dieses 
behufs Berichtigung der Rekrutirungsstammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche ihn 
in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst 
die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 
Außerdem sind ei jeder Meldung etwa eingetretene Veränderungen des Gewerbes, Standes u. s. w. anzuzeigen. 
Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. 
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, 
wird mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. 
Jede geschehene Ab= und Anmeldung wird auf der Rückseite dieses Scheines vermerkt; beim Ver- 
ziehen wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin“ versehen. 
  
  
  
Anmerkung. 
1. # körperlichen Fehler werden, wie für die alphabetische Liste vorgeschrieben, bezeichnet (siehe Muster 6 An- 
merkung 3). Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt. #„ · 
, 2. Im Lvosungsscheine der Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung ist der im 
Muster für die Loosnummer vorgesehene Raum zu durchstreichen und die Zugehörigkeit zur seemännischen oder halbsee- 
männifchen Bevölkerung in Spalte „Bemerkungen“ ersichtlich zu machen.
	        
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