Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

S Nr. & Privatwasser- 
beschränkung. 
  
  
2 
Gemeinde Deisslingen 
Markung 5 
Besondere Benennung Keckbronnen. 
343 
Gewässer Klingenbach í í , , 
“- 
  
Lage der guellmündung bei km 46. 
2 2 
Uferseite links. 
- 2 
  
  
  
  
  
Lau- 
fende 
Ziffer. 
Betreff. 
Rechtliche 
Grundlage 
des 
Eintrags. 
  
nNähere Beschreibung. 
  
  
  
3. 
  
  
Verfügung 
der Regierung 
  
Durch die nebenbezeichnete Verfügung wurde dem Wilhelm Knittel in Deisslingen, 
Eigenthümer der auf Parzelle Nr. 1731 entspringenden, in den Klingenbach sich ergiessenden. 
  
  
  
  
für den 
. Verbot der Wegleitung. Schwarzwald. Keckbronnenquelle die Wegleitung für die Schwanenbrauerei in Bühlingen mit Rücksicht 
#7 2 — auf den, dem Klingenbach drohenden Wasserentzug polizeilich untersagt. 
2 Kreis vom 
29. März 190 Den 71I. Mai 1904. 
Nr. 3751. A. X. 
2 
Verfügung 
der Regierung Nachdem der nunmehrige Eigenthümer Theodor Huss der vorbezeichneten Quelle 
Aufheb C für den sich mit den Werkbesitzern am Klingenbach abgefunden hatte, wurde das Verbot der 
2. ufhebung des Verbots Schwarzwald- Wegleitung vom 29. März 1004 durch die nebenbezeichnete Verfügung aufgehoben. 
der Wegleitung. Kreis vom Den 27. April 10908. 
50. März 7908 
Nr. 3217. 
A. N. 
  
  
  
 
	        
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