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freiwilligen Gerichtsbarkeit zu stellenden Kanzleiräume, vom 14. Dezember 1899 (Reg.-
Blatt S. 1089), wird hiemit verfügt, daß für die Berechnung der in §. 1 Abs. 1 der
genannten Königlichen Verordnung festgesetzten Entschädigung mit Wirkung vom 1. Ja-
nuar 1902 an das Ergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 maßgebend
sein soll.
Stuttgart, den 10. Dezember 1901.
Breitling. Zeyer.
Bekanntmachung des JIustizministeriums,
betreffend die Titulatur der Bramten der Gerichtsschreibereien bei dem Gberlandesgericht, den
Landgerichten und den Amtsgerichten, sowie der Erpeditoren bei den Staatsanwaltschaften.
Vom 13. Dezember 1901.
Seine Königliche Majestät haben am heutigen Tage allergnädigst geruht,
den Expeditoren bei dem Oberlandesgericht und bei den Landgerichten (Oberlandes-
gerichtssekretären, Landgerichtssekretären, Landgerichtsregistratoren, Landgerichtsrevisoren),
sowie den Expeditoren der Staatsanwaltschaften bei dem Oberlandesgericht und bei den
Landgerichten (Kanzleiassistenten der Staatsanwaltschaften) den Titel „Obersekretär“,
ferner den Landgerichtsschreibern den Titel „Landgerichtssekretär“ und den Amts-
gerichtsschreibern den Titel „Amtsgerichtssekretär“ zu verleihen,
hiebei übrigens denjenigen Expeditoren, welchen bereits der Titel einer höheren
Dienststelle verliehen ist, diesen Titel vorzubehalten.
Solches wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 13. Dezember 1901.
Breitling.
Verfügung des Ministeriums der auswärligen Angelegenheiten,
-„Abbthrilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Abänderung der Württ. postordnung vom 21. Mai 1900. Vom 6. Dezember 1901.
Die Postordnung vom 21. Mai 1900 erhält folgende Aenderungen:
Im §. 45 „Abholung der Postsendungen“ ist im Absatz 1 der dritte Satz; „Die
Aushändigung erfolgt innerhalb der Postschalterdienststunden“ zu streichen.