Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Finanzwesen. Beschaffung von Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstalten- 
Verwaltung im Rechnungsjahr 1901. Gesetz vom 26. Juli. 217. 
s. auch Steuerwesen. 
Fischbach. Anlandestelle. 54. 
Fischerei s. Wasserrecht. 407. 
Fiskus. Vertretung desselben in Rechtssachen aus dem Geschäftskreis der Landesuniversität. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 9. Februar. 40. 
Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der 
Pensionen der Offiziere 2c. 305. 
Flein. Verbrauchsabgabe von Bier. 145. 
Fliegenpapier, arsenhaltiges. Verkehr mit demselben. 150. 
Flößerei auf öffentlichen Gewässern. 403. 
Flüsse s. Wasserrecht. 379. 
Flüssigkeiten. Einleitung von solchen in öffentliche Gewässer. 393. 
Forstbeamte. Leitung der Löscharbeiten bei Waldbränden. 16. 
Forstwirthschaftliche Arbeiter. Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes der- 
selben. 142. 
Freiheitsstrafen. Vollziehung derselben. Verfügung des Justizministeriums vom 17. September. 273. 
Freiwilliger Eintritt im Heere s. Wehrordnung. 275. (S. 63 der Anlage.) 
Freudenstadt. Aichamt. 569. 
Friedrichshafen. Hafen= und Zollhofsordnung. 54. — Schloß Friedrichshafen, Anlandestelle. 54. 
G. 
Gaisburg. Vereinigung mit Stuttgart. 35. 73. — Aichamt 110. 
Gebäudebrandschaden. Umlage für das Jahr 1902. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 16. Dezember. 555. 
Gebäude des Staats. Vorschriften über Benützung und Unterhaltung der Wohnungen in den- 
selben. 147. 
Gebühren. Königliche Verordnung vom 20. Februar, betreffend die Gebühren für die amtliche 
Schätzung von Grundstücken. 43. 
Taggelder der Gemeinderathsmitglieder. Gesetz vom 9. Oktober. 285. 
Gebühren der Wasserbautechniker. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
12. November. 377. 
Gebührenfreiheit der Eintragungen in das Grundbuch aus Anlaß der Ablösung von 
Realgemeinderechten 2c. 525. 
Gefängnisse. Dienstverhältnisse der Angestellten. 47. 
s. auch Strafanstalten. 
Geflügel. Maßregeln zur Bekämpfung der Geflügelcholera. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 24. Mai. 112. 
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