Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Verbrauchsabgaben. (Fortsetzung): Königliche Verordnung vom 
Söflingen, Theilgemeinde, 24. Dezember 1900. 1. 
Untergröningen, Gesammtgemeinde, 29. April. 96. 
Waldenburg, Theilgemeinde, 25. Oktober. 304. 
Weidach, „ 2. Mai. 97. 
Weikersheim, » 2. Oktober. 287. 
Zazenhausen, Gemeinde, 14. Mai. 111. 
s. auch Steuerwesen. 
Verkehrswesen. Hafen= und Zollhofsordnung für Friedrichshafen und Langenargen, sowie Bestimm- 
ungen für die öffentlichen Anlandestellen zu Kreßbronn, Eriskirch-Schwedi, Schloß Fried- 
richshafen und Fischbach. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 28. Januar. 54. 
Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Kornthal nach 
Weissach. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung 
für die Verkehrsanstalten, vom 4. Mai. 99. 
Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau eines 
zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Schorndorf—Lorch erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 28. Juni. 205. 
Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für außerordentliche Be- 
dürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1901/02. Gesetz vom 
23. Juli. 209. 
Beschaffung von Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenver- 
waltung im Rechnungsjahr 1901. Gesetz vom 26. Juli. 217. 
Oesterreichische, ungarische und bosnisch-herzegovinische Eisenbahnen, Tarifermäßigungen 
für Handlungsreisende. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 27. August. 262. 
Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau einer 
normalspurigen Eisenbahn von Geislingen nach Wiesensteig erforderlichen Grundeigenthums 
im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 26. September. 279. 
Ermächtigung der Amtskorporation Münsingen zur Erwerbung des für die Her- 
stellung von Nachbarschaftsstraßen von Böttingen nach Magolsheim und von Ennabeuren 
nach Sontheim und Laichingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangs- 
enteignung. Königliche Verordnung vom 12. Dezember. 527. 
s. auch Postordnung, Telegraphenordnung. 
Vermiethung von Dienstboten. 
Vermittlung von Stellen. 
Verpflegung marschirender 2c. Truppen. Vergütung hiefür. 9. 
Versicherungswesen. Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land= und forst- 
wirthschaftlichen Arbeiter. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. Juni. 142. 
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157.
	        
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