80 Die Germanen. Kap. X.
oder Stammkönigs zu den verschiedensten Arten des Stammkönigtums
führen.
Libertas, insbesondere als Gauverfassung.
Tacitus bezeichnet mehrfach die öffentlichen Zustände als
libertas, aber in verschiedenem Sinn.
Als Unbotmässigkeit, ex libertate vitium, wenn mehrere
Tage hingehn, ehe die Landesgemeinde verhandlungsfähig wird,
oder wenn die Rechtsrheinischen Bundesgenossen, wie er den
Treverer Tutor sagen lässt, sich weder befehlen oder lenken
liessen, sondern nur täten, was ihnen gefalle, non juberi, non Tegi,
sed cuncta ex libidine agere. Germ. 11; Hist. IV 76.
Andererseits ist ihm die Freiheit der politische Charakter
des Gemeinwesens: sie ist gewaltiger als das Regiment eines
- asiatischen Despoten. Regno Arsacis acrior est Germanorum
libertas. Germ. 37.
Noch ein ander Mal ist aber libertas, libertatis vocabulum
auf die Gauverfassung, regis nomen auf die Stammverfassung zu
deuten. Armin kämpft als Vertreter der in jener lebenden
Cherusker pro libertate, während dem Stammkönig Marbod regis
nomen entgegensteht. Als dieser beseitigt, strebt Armin das
Stammkönigtum an und hat nun die Freiheit seiner Stammgenossen
gegen sich. Arminius regnum adfectans, libertatem
popularium adversam habuit. Später konnten die Gegner des
zum Stammkönig gewählten Italikus sich auf libertatis vocabulum
berufen. Ann. II 44, 88; XI 17.
Im übrigen fehlt es an einer technischen Bezeichnung wie
an einer Charakteristik der Gauverfassung.
Regnum als Stammverfassung.
Dagegen ist das Stammkönigtum nach Wort und Inhalt geschildert.
Als Einherrscher regieren, heisst regere, rTegnare.
Germ. 25, 44; Ann. XIII 54. Die Einherrschaft ist regnum, das
(angestrebte) des Armin und das des Italikus, Ann. II 88; XI 16;