Contents : Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Zur  Nachricht
an  die  Empfänger  des  Armee-Verordnungs-Blattes.

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Bei  Ablauf  des  Jahres  erlauben  wir  uns,  auf  das  kürzlich  erschienene

Klphabetische  Kachregister  zum  Armee-Verordnungs-Platte  für  18667—1876

besonders  aufmerksam  zu  machen  als  auf  ein  Hülfsmittel,  welches  die  Empfänger  dieses  amtlichen  Blattes
sowie  Alle,  welche  in  dessen  Krannigfachem  und  umfangreichem  Inhalt  sich  zurechtfinden  wollen,  kaum
enkbehren  können.  Die  Menge  wichtiger  Gesetze  und  Bestimmungen,  welche  die  letzten  zehn  Jahrgänge
des  Armee-Verordnungs-Blattes  enthalten,  erforderten  die  Herausgabe  eines  sachlich  geordneten  Irhute
verzeichnisses  bei  der  Benutzung  dieses  Blattes.

Bei  der  Zusammenstellung  dieses  Sachregisters  ist  die  Absicht  maßgebend  gewesen,  daß  über  jede
Einzelfrage  die  betreffende  Verordnung  sofort  gefunden  werden  und  auch  der  im  Aufsuchen  von  Bestimmungen
  Ungellbte  sich  desselben  leicht  bedienen  kann.  Sämmtliche  veröffentlichten  Bestimmungen  sind
daher  nicht  nur  generell  in  dem  Verzeichniß  nachgewiesen,  sondern  in  die  einzelnen  Punkte,  über  welche  sie
handeln,  zerlegt  worden,  so  daß  auch  derjenige,  der  sich  nicht  erinnert,  in  welcher  größeren  Verfügung
eine  besondere  Bestimmung  getroffen  worden  ist,  die  Letztere  sicher  finden  kann.  Ebenso  ist  stets  berücksichtigt,
  daß  eine  Frage  je  nach  der  besonderen  praktischen  Veranlassung  verschieden,  unter  mehreren  Stichworten,
  gestellt  werden  kann.  Oft  ist  daher  zu  Gunsten  einer  leichteren  Benutzung  eine  einzelne  Verfügung
an  fünf  bis  sechs  verschiedenen  Stellen  des  alphabetischen  Verseichnisses  nachgewiesen  worden.  Alle
periodisch  wiederkehreuden  oder  nur  vorübergehend  gültigen  Veröffentlichungen,  wie  z.  B.  über  Verpflegungszuschüsse,
  Veränderungen  bei  Telegraphenstationen,  Verzeichnisse  höherer  Lehraustalten,  Dislokationen  u.  s.  w.
sind  dagegen  nur  an  Einer  Stelle  und  kurz  rubricirt  worden.

Se  ist  durch  möglichste  Ausführlichkeit  auf  der  einen  und  möglichste  Kürze  auf  der  anderen
Seite  ein  übersichtliches  Bild  vom  Inhalt  des  Armee-Verordnungs-Blattes  seit  dessen  Begründung
gegeben  und  ein  begrenzter  Umfang  dieses  Sachregisters  erzielt  worden,  der  den  billigen  Verkaufspreis
von  4  Mark  ermöglicht  hat.

Bestellungen  nimmt  jede  Buchhandlung  an.

Berlin,  im  Dezem  ber  1877.  Ernst  Kiegfried  Mittler  &  Sohn,

Königliche  Hofbuchhandlung  und  Buchdruckerei.
Berlin  SW.,  Kochstraße  69.  70.

E7r*  Unterzeichneter  bestellt  *

 

Exempl.

von  dem  in  der  Königl.  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &  Sohn
in  Berlin  8W.,  Kochstraße  69,  erschienenen

Hachregister  zum  Vrmee-Berordnungs-Blatt  1667—1876
zum  Preise  von  4  Mark.

Ort  und  Datum:

Drnuck  von  E.  S.  Miteler  à  Sohn  in  Berlin,  Kochstraße  69.  70.