Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung 
für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 mit einer Spurweite von 
1,435 m anzulegen. 
Die Linie wird etwa 7,4 km lang, sie zweigt am westlichen Ende der Station 
Vaihingen— Sersheim von der Staatsbahn ab, führt neben der Vizinalstraße nach 
Kleinglattbach bis zu der nördlich vom Orte anzulegenden Haltestelle, schneidet die 
Kleinglattbach—Ensinger Vizinalstraße und steigt am linken Hang des Glattbachtals, 
indem sie ein Seitental und die Vizinalstraße von Vaihingen nach Ensingen über- 
schreitet. Hierauf senkt sich die Linie in südöstlicher Richtung, führt am Vaihinger 
Friedhof vorbei, überschreitet die vom Staatsbahnhof Vaihingen—Sersheim nach 
Vaihingen führende Staatsstraße sowie eine weitere Straße und mündet sodann in 
den Bahnhof Vaihingen-Stadt ein, der nordöstlich von der Stadt zu liegen kommt. 
Weiter führt die Linie im Gefäll in südöstlicher Richtung und mit Kreuzung der 
alten Vizinalstraße Vaihingen—Bietigheim gegen die Enz, welche auf der Brücke 
der Staatsstraße Stuttgart—Bretten überschritten wird. Jenseits der Brücke biegt 
die Linie gegen Osten ab, überschreitet die Staatsstraße zweimal und endigt auf 
dem Bahnhof Enzweihingen nördlich vom Orte gleichen Namens. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin. 
durch ihren Vorstand vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 4. April 1903. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
	        
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