Inhaltsverzeichnis : Sächsische Volkskunde.

Robert  Wuttke:  Verbrechen  und  Selbstmord.  239

auszusprechen  —  hervorgebracht  hat,  der  vermögend  war  allein  und  offenbar
die  alte  Lehre  der  Kirche  anzugreifen.“  Bianconi  zählt  dann  alle  bedeutenden
in  Sachsen  geborenen  Männer  auf.

lber  die  Auffassung  die  man  in  Sachsen  über  den  Selbstmord  hatte,
geben  uns  die  Gutachten  —  vom  3.  und  21.  Januar  1777  —  der  beiden
juristischen  Fakultäten  des  Landes  Aufschluß;  sie  zeigen  uns,  wie  verschieden
man  schon  damals  den  Selbstmord  auffaßte.  Die  kurfürstliche  Regierung
hatte  die  Gutachten  eingefordert,  weil  sie  „die  vorhandenen  gesetzlichen  Anordnungen
  gegen  den  Selbstmord  teils  einschärfen  teils  noch  wirksamer“  gestalten
  wollte.  Die  Wittenberger  Fakultät  schreibt:  „verblendete  Menschen,  die
aus  Furcht  vor  Strafe  oder  sonst  aus  Ruchlosigkeit  und  Verblendung  Hand
Lan  sich  legen,  lassen  sich  vom  Satan  dahin  verleiten  —  mit  Unterdrückung
aller  Betrachtungen,  so  ihnen  Religion  und  Vernunft  und  sogar  der  natürliche
  Trieb  das  Leben  zu  erhalten  erregen  kann  —  dem  unseligen  Gedanken
sich  ums  Leben  zu  bringen  ernstlich  nachzuhängen.“

Die  Wittenberger  Fakultät  vertritt  den  herrschenden,  den  rein  theologischen
Standpunkt;  ganz  anders  die  Leipziger  Fakultät;  sie  steht  unter  der  neueren,
naturwissenschaftlichen  Anschauung.  Sie  spricht  von  dem  Selbstmörder  als
einen  Unglücklichen  und  meint,  der  Selbstmord  wäre  eine  widernatürliche
Handlung.  Man  solle  es  den  Arzten  anheimstellen  zu  untersuchen,  inwieweit
eine  Unrichtigkeit  der  Sinne  darunter  verborgen  liege.  Der  Selbstmord  sei
nach  der  Beschaffenheit  der  Luft  und  des  Landes  immer  einem  Volke  mehr
als  dem  anderen  eigen;  er  sei  nicht  etwa  ein  Schicksal  leichtsinniger  Gemüter,
sondern  im  Gegenteil  meist  gesetzter  und  nachdenkender  Menschen.

Wenige  Jahre  später,  1784,  trug  die  Kommerzdeputation  beim  Oberkonsistorium
  an,  die  geistlichen  Inspektionen  möchten  angewiesen  werden,
alljährlich  Verzeichnisse  der  Selbstmörder  mit  Angabe  der  bekanntgewordenen
Ursachen  einreichen.  Sie  begründeten  ihr  Gesuch  damit:  „überdem  hat  man
verschiedentlich  zu  bemerken  Gelegenheit  gehabt,  daß  die  Fälle  des  Selbftmordes
  in  hiesigen  Landen  nicht  selten  sich  ereignen;  um  zu  erörtern,  ob
Melancholie  oder  besondere  Lokalumstände  dazu  Veranlassung  geben,  stelle
sie  ihren  Antrag“.  Das  Oberkonsistorium  veranlaßte  dann  die  Erhebungen,
und  vom  Jahre  1784  ab  besitzen  wir  dann  eine  fortlaufende  Statistik  der
Selbstmorde,  wohl  die  erste  in  Deutschland;  sie  umfaßte  in  der  ersten  Zeit
nur  die  Erblande  und  berücksichtigte  nicht  die  Lausitz.

Aus  den  Bemerkungen  und  Einwendungen  der  Kommerzdeputation,  die  in
ihrem  dem  Kurfürsten  unterbreiteten  Hauptbericht  alljährlich  eine  Selbstmordtabelle
  bringt,  geht  hervor,  daß  diese  Statistik  damals  nichts  weniger  als  einwandsfrei
  aufgestellt  wurde;  besondere  Schwierigkeiten  machte  es,  die  Verunglückten
  von  den  Selbstmördern  zu  trennen.