Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Bekanutmachung der Ministerien des Iunern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Beugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
tbraßilien. Vom 10. September 1903. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 19. August 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903, 
Nr. 38 S. 618) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 10. September 1903. 
Pischek. v. Schnürlen. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte und Oberarzte der Landwehr Dr. Wolfgang Schultz zu Porto Alegre ist 
auf Grund des § 42 Ziff. 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im § 42 Ziff. 1 
und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen 
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien haben. 
Berlin, den 19. August 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Sydow. 
Lekanntmachung der Ministerien des Junern und des friegewesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige Deuische im 
südlichen Rußland. Vom 10. September 1903. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 21. August 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903, 
Nr. 39 S. 622) nebst der durch Bekanntmachung des Reichskanzlers im gleichen Betreff 
vom 1. September 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903, Nr. 40 S. 626) 
erfolgten Berichtigung zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 10. September 1903. 
Pischek. v. Schnürlen.
	        
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